Dossier
Böden durch nachhaltige Bewirtschaftung schützen
Bastian Steinhoff-Knopp | 26.06.2025
Böden sind die Grundlage der Land- und Forstwirtschaft – und gleichzeitig ihr wichtigster Produktionsfaktor. Im Naturhaushalt dienen Böden als wichtige Filter und Speicher für Wasser und Nährstoffe. Landwirtinnen und Landwirte tragen die Verantwortung, den Boden mit ihrer Bewirtschaftung zu erhalten. Die gute fachliche Praxis verankert entsprechende Grundsätze im Bundesbodenschutzgesetz.

Boden wird oft mit Fläche gleichgesetzt, doch er ist mehr als das. In der Landwirtschaft zählen neben den bewirtschafteten Hektaren auch die Güte der Böden: Ist der Boden fruchtbar? Kann er Wasser halten und gut bearbeitet werden? Für welche Ackerkulturen ist er geeignet? Im Naturhaushalt erfüllen Böden lebenswichtige Funktionen: sie setzen beispielsweise Nährstoffe um oder regulieren und filtern versickerndes Regenwasser.
Funktionsfähige Böden und die durch sie bereitgestellten Ökosystemleistungen bilden die Basis unserer Gesellschaft. So gehen 95 Prozent aller Lebensmittel auf den Pflanzenbau – und somit auf den Boden – zurück. Böden und ihre Funktionen zu erhalten ist deshalb grundlegend für eine nachhaltige Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit.
Die Expertise Artikel in diesem Dossier zeigen, vor welchen Herausforderungen Landwirtinnen und Landwirte in der Bodenbewirtschaftung stehen und wie mögliche Lösungswege aussehen könnten.
In Deutschland ist der Bodenschutz gesetzlich im 1999 erlassenen Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) festgeschrieben. Konkret werden nach §2 BBodSchG folgende Bodenfunktionen geschützt:
- Natürliche Bodenfunktionen als
- Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen (Habitatfunktion),
- Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen (Kreislauffunktion),
- Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers (Pufferfunktion).
- Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (Archivfunktion).
- Nutzungsfunktion als
- Rohstofflagerstätte,
- Fläche für Siedlung und Erholung,
- Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
- Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.
Die Klimaschutzfunktion des Bodens ist bisher im Bundesbodenschutzgesetz nicht konkret benannt. Doch allein in Deutschland speichern Ackerböden 2,5 Milliarden Tonnen organischen Kohlenstoff und sind damit der größte terrestrische Kohlenstoffspeicher. Kohlendioxid und andere Treibhausgase werden laufend im Boden gebunden und wieder in die Atmosphäre abgegeben. Böden sind als dynamische Systeme zugleich Quelle und Senke für Treibhausgase. Angepasste Bewirtschaftung kann organischen Kohlenstoff im Boden erhalten oder sogar aufbauen und trägt so dazu bei, die Klimaschutzziele zu erreichen.
Die Bodenfruchtbarkeit – also der Leistungsfähigkeit der Böden – zu erhalten, ist eines der Ziele der im Bundesbodenschutzgesetz festgeschriebenen „guten fachen Praxis in der Landwirtschaft“. Landwirtinnen und Landwirte stehen demnach in der Pflicht, die Degradation ihrer Böden zu vermeiden und schädliche Bodenveränderung abzuwehren. Die Anforderungen des Bundesbodenschutzgesetzes sind erfüllt, wenn die standortangepasste Bewirtschaftung den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis (§17) folgt.
- Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis umfassen sieben Themenbereiche:
- Standortangepasste Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung
- Bodenstruktur erhalten oder verbessern
- Bodenverdichtung vermeiden
- Bodenabträge möglichst vermeiden
- Erhalt von naturbetonten Strukturelementen in der Flur
- Biologische Aktivität erhalten und Fördern (Fruchtfolgegestaltung)
- Standorttypischen Humusgehalt erhalten
Besonders im Fokus stehen angepasste Bewirtschaftungsformen, die Bodenerosion und Verdichtung vermeiden. Da die Böden stets an standorts- und witterungsangepasst bewirtschaftet werden müssen, gibt es jedoch keine konkreten Vorgaben. Vielmehr regeln die Grundsätze, welche Ziele im Bodenschutz erreicht werden sollen. Die landwirtschaftlichen Beratungsstellen der Länder unterstützen die Landwirtinnen und Landwirte dabei, die Grundsätze der guten fachlichen Praxis umzusetzen. Merkblätter und Arbeitshilfen zeigen auf wie die Grundsätze konkret umgesetzt werden können.
Neben der im Bundesbodenschutzgesetz geregelten guten fachlichen Praxis im Bodenschutz gelten für Landwirtinnen und Landwirte entsprechende Grundsätze für Pflanzenschutz und Düngung. Auch das Naturschutzrecht nutzt den Begriff der guten fachliche Praxis.
Weiterführende Links
Die Broschüren des aid Infodienstes zur guten fachlichen Praxis:
- für die Bodenbewirtschaftung und im Bodenschutz und
- für die Bodenfruchtbarkeit.





