Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis

Mit der Umsetzung des Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) haben sich die Wissenschaftseinrichtungen verpflichtet, innerhalb ihrer Einrichtungen Ombudspersonen einzusetzen. Sie beraten und vermitteln als neutrale Ansprechpartner*innen für Fragen zu guter wissenschaftlicher Praxis und beim Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.
Die lokale Ombudsperson des Thünen-Instituts und ihre Stellvertretung sind Anne Margarian und Andrea Olbrich. An beide können sich Mitarbeitende des Thünen-Instituts bei Fragen und Konflikten zu wissenschaftlicher Integrität wenden. Alle Anfragen und Gespräche unterliegen strengster Vertraulichkeit.
Das überregionale und von der DFG finanzierte Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität ist eine weitere Anlaufstelle.
In enger Anlehnung an den Kodex der DFG hat das Thünen-Institut auf seine eigenen Bedingungen und Besonderheiten angepasste "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis für das Johann Heinrich von Thünen-Institut" entwickelt. Hier können sich Interessierte zu den wissenschaftlichen Prinzipien, nach denen das Thünen-Institut arbeitet, informieren.