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Karriere

Das Thünen-Institut versteht sich als familienbewusster Arbeitgeber und hat sich zum Ziel gesetzt, Arbeitszeiten, Arbeitsabläufe, Führungsverhalten, Kommunikation und Personalentwicklung möglichst familiengerecht zu gestalten. Die Idee der Vereinbarkeit von Beruf und Familie fließt in viele Maßnahmen mit ein – von der Arbeit in Teilzeit über Homeoffice bis zum Führungsleitbild. Das Thünen-Institut ist seit Herbst 2021 mit dem „audit berufundfamilie“ zertifziert.


Kinderbetreuung

Die Kita Krümelkiste auf dem Thünen-BVL-Campus in Braunschweig bietet 13 Krippenplätze und 25 Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren an. Mehr Informationen zur Kinderbetreuung am Standort Braunschweig und zum Thema Schule und Wohnen erhalten Sie auf der Seite Braunschweig best choice.

Informationen zur Kinderbetreuung am Standort Hamburg finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg: www.hamburg.de/kita

Informationen zur Kinderbetreuung am Standort Bremerhaven gibt es auf der Website der Stadt Bremerhaven.

Charta der Vielfalt

Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative zur Förderung von personeller Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Sie wurde im Dezember 2006 ins Leben gerufen und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, unterstützt.

Das Thünen-Institut gehört seit 2009 zu den Unterzeichner*innen der Charta der Vielfalt.

Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld erschaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiter*innen sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.

Das Thünen-Institut bekennt sich zu diesen Zielen und hat sie in der täglichen Arbeit sowie bei allen Maßnahmen immer mit im Blick.

Hinweise für Bewerber*innen zu den Informationspflichten der DSGVO

Sie möchten sich auf eine vom Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, ausgeschriebene Stelle bewerben. Dabei ist uns der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig.

Rechtlich geregelt ist der Beschäftigtendatenschutz und damit auch der Bewerberdatenschutz in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). Gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO müssen wir Bewerberinnen und Bewerbern bei Eingang der Unterlagen über die Art der Datenerhebung informieren:

Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und damit verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne ist das Thünen-Institut.

Verantwortlicher und Kontaktdaten
Johann Heinrich von Thünen Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Bundesallee 50
38116 Braunschweig
Telefon: +49 531 596 1003
Fax: +49 531 596 1099
E-Mail: info@thuenen.de

Datenschutzbeauftragter
Thünen-Institut
- Datenschutzbeauftragter (DSB) -
Bundesallee 38
38116 Braunschweig
Tel.: +49 531 596 1218
Fax: +49 531 596 1299
E-Mail: datenschutz@thuenen.de

Wir erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m. Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BDSG-neu. Die personenbezogenen Daten werden nach Bedarf an die Gleichstellungsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung, den Personalrat sowie an die Personalverwaltung weitergeleitet.

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens und bis zu 6 Monate nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens gespeichert. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Löschung der Daten.

Sie haben gegenüber dem Thünen Institut ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit. Zudem haben Sie ein Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtsvorschriften verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen, kann Ihre Bewerbung im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Sollte beabsichtigt sein, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten, so stellt Ihnen die entsprechende Einrichtung vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.

Hinweise zum Datenschutz als PDF-Download

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