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Expertise

Erosionsschutz – damit der Boden fruchtbar bleibt

Bastian Steinhoff-Knopp | 26.06.2025


KB Stabsstelle Klima, Boden, Biodiversität

Starke Regenfälle oder Wind können fruchtbare Böden abtragen – mit Folgen für den Ackerbau und umliegende Gewässer. Doch Landwirtinnen und Landwirte können gegensteuern. Zum Beispiel, indem sie den Boden möglichst durchgängig bedeckt halten und die Flure vielfältig gestalten.

Landwirtschaft geht mit Phasen einher, in denen der Boden nicht oder nur wenig bedeckt ist. In dieser Zeit ist der Boden besonders gefährdet: Starkregen mit oberflächlich abfließendem Wasser oder starker Wind können den nährstoffreichen Oberboden abtragen. Das erodierte Bodenmaterial und die enthaltenen Nähr- und Schadstoffe sowie Pflanzenschutzmittel belasten häufig angrenzende Gewässer oder geschützte Biotope. Wird das Material auf Straßen oder bebauten Gebieten abgelagert, ist das ein kostspieliges Ärgernis. 

Neben den kurzfristigen Schäden senkt Bodenerosion langfristig die Fruchtbarkeit der Äcker und ihre Mächtigkeit nimmt ab. Die Böden können dann ihre Funktionen im Naturhaushalt nur noch eingeschränkt erfüllen. Auf stark degradierten Böden muss die Landwirtschaft sogar eingestellt werden. Landwirtinnen und Landwirte sind deshalb dazu verpflichtet ihre Bewirtschaftung vorsorgend an die Erosionsgefährdung anzupassen. Damit die Ressource Boden langfristig gesichert wird, gilt das Prinzip der standortgerechten Bewirtschaftung des deutschen Bodenschutzrechtes.

Deutschlands Böden sind unterschiedlich stark gefährdet

Wie stark ein Standort erosionsgefährdet ist, bestimmt welche Anpassungen die Landwirtinnen und Landwirte im Sinne der guten fachlichen Praxis zur Vorsorge ergreifen sollten. Landesbehörden informieren über die Erosionsgefährdung jedes einzelnen Schlags. Die Gefährdung hängt von Bodeneigenschaften, der Topographie, der Intensität von Niederschlägen oder Starkwindereignissen, der Gestaltung der Flur (Größe von Ackerschlägen, Anzahl und Lage von Strukturelementen wie Hecken und Ackerrand- oder Gewässerschutzstreifen) und den angebauten Ackerfrüchten ab. Beispielsweise sind Lössböden in Hanglagen besonders gegenüber Wassererosion gefährdet. Noch größer wird die Erosionsgefahr durch Ackerkulturen, die den Boden erst spät im Jahr bedecken, wie etwa Mais. Winterkulturen schützen den Boden hingegen besser. Mithilfe von Modellberechnungen, die diese Faktoren berücksichtigen, können Regionen ausgewiesen werden, in denen Böden durch Wind- oder Wassererosion besonders stark gefährdet sind. 

Die obenstehende Karte zeigt die Erosionsgefährdung gegenüber Wassererosion nach der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG). Die hier gezeigte Modellierung berücksichtigt neben Bodeneigenschaften, Topographie und Schlaggestaltung die Höhe, Intensität und den Zeitpunkt von Niederschlägen und die angebauten Ackerkulturen im Zeitraum 2017 bis 2021. Die Ergebnisse beruhen auch auf im Thünen-Institut generierten Informationen: Die Bodeneigenschaften integrieren Ergebnisse der Bodenzustandserhebung Landwirtschaft. Die Informationen zu Ackerkulturen wurden vom Team der Thünen-Fernerkundung aus Erdbeobachtungsdaten abgeleitet.

Auch für die Winderosion liegt eine deutschlandweite Gefährdungsabschätzung vor. Die untenstehende Karte zeigt eine qualitative Einstufung der natürlichen Erosionsgefährdung durch Wind. Diese beruht auf den Eigenschaften des Bodens und der mittleren Windgeschwindigkeit. 

Bodenbedeckung schützt vor Erosion

Der wichtigste Grundsatz im landwirtschaftlichen Erosionsschutz ist eine möglichst durchgehende Bodenbedeckung im Jahresverlauf. Pflanzen oder Mulch schützen den Boden, indem die Energie des auftreffenden Regens und Oberflächenabflusses abgefangen wird. Auch Wind wird durch Pflanzen abgebremst und verliert seine erosive Wirkung. Hohe Bedeckungsgrade des Bodens erreichen Landwirtinnen und Landwirte etwa indem sie Winterkulturen auswählen und Zwischenfrüchte anbauen. So kann schon ein verringerter Anteil von spät aufwachsenden Sommerkulturen in der Fruchtfolge – insbesondere Mais, aber auch Kartoffel und Zuckerrübe – die Erosionsgefährdung deutlich reduzieren. Auch das Anbauverfahren macht einen Unterschied: Bei Mulch- und Direktsaat verbleibt Pflanzenmaterial auf der Fläche und schützt den Boden. Der in der Vergangenheit bei der Pflugbearbeitung angestrebte „reine Tisch“, bei dem der Boden nicht vor Wasser und Wind geschützt ist, sollte vermieden werden. 

Die Mulch- und Direktsaatverfahren schützen den Boden gleich mehrfach vor Erosion: Sie ermöglichen, dass Regenwasser rascher in den Boden einsickert. Das erhöht die Infiltrationskapazität – also die „Regenverdaulichkeit“ des Bodens – und weniger fließt Wasser oberflächlich ab. Gleichzeitig wird das Bodengefüge stabiler und hält Wasser und Wind mit großen, stabilen Bodenaggregate besser stand. Ein vielfältiges Bodenleben mit vielen Regenwürmern fördert diese Eigenschaften zusätzlich.

Auch auf der Ebene des Ackerschlages und der Flur können Landwirtinnen und Landwirte gezielt handeln: Der Anbau in Hangfalllinien sollte vermieden werden. Mit einer Schlagteilung oder dem Anbau in Streifen wird der Oberflächenabfluss gebremst. Die gleiche Wirkung hat die Intervall-Fahrgassenbegrünung, mit der in den Fahrgassen gesammeltes Wasser abgebremst wird. Gewässerschutzstreifen vermeiden, dass Nähr- und Schadstoffe in Gewässer eingetragen werden und sind laut der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU verpflichtend. In Tiefenlinien, in denen es häufig zu Erosion kommt, kann eine dauerhafte Begrünung den Abtrag deutlich reduzieren. Hecken und Baumreihen, die quer zur Hauptwindrichtung stehen, bremsen den Wind und beugen so Winderosion vor.

In gefährdeten Gebieten ist Erosionsschutz Pflicht

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) verpflichtet Landwirtinnen und Landwirte, die Direktzahlungen erhalten, zum Erosionsschutz auf besonders gefährdeten Flächen. Darunter fallen Vorgaben zur Fruchtfolgegestaltung, Bodenbedeckung und Bodenbearbeitung. 

Das deutsche Bodenschutzrecht arbeitet mit den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis nach dem Vorsorgeprinzip. Ist ein größeres Erosionsereignis eingetreten, sind Landwirtinnen und Landwirte dazu angehalten ihre Flächen in den Folgejahren vor Erosion zu schützen. Landwirtschaftliche Fachbehörden bieten entsprechende Beratung an. Stellt eine untere Bodenschutzbehörde fest, dass eine Fläche nicht angemessen bewirtschaftet und es deshalb zu einer schädlichen Bodenveränderung im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes kam, kann sie Maßnahmen zum Erosionsschutz anordnen. 

Damit es nicht dazu kommt, sollten Landwirtinnen und Landwirte die gute Informationsbasis zur Gefährdung ihrer Flächen, die eigenen Beobachtungen und die vorhandenen Beratungsangebote nutzen, um ihre Bewirtschaftung entlang der Grundsätze der guten fachlichen Praxis an den Standort anzupassen.

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