Zahlen & Fakten
Einkommensentwicklung im Ökolandbau
Heike Kuhnert, Frank Offermann | 14.07.2025
„It's the economy, stupid!“ – Bill Clintons legendärer Spruch gilt auch für den Ökolandbau. Ob Landwirte und Landwirtinnen in ihren Ökobetrieb investieren oder konventionell wirtschaftende Landwirte und Landwirtinnen den Umstieg auf Ökolandbau erwägen, hängt entscheidend vom er-zielten bzw. erzielbaren Betriebseinkommen ab.
Das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft untersucht seit fast 30 Jahren die Einkommenssituation der ökologisch wirtschaftenden Betriebe, die am deutschen Testbetriebsnetz teilnehmen, und veröffentlicht die jährlichen Ergebnisse. Einbezogen werden bereits umgestellte Ökobetriebe, die der Betriebsform Ackerbau, Milchvieh, Sonstiger Futterbau oder Gemischt zugeordnet sind. Im Wirtschaftsjahr (WJ) 2023/24 gingen von 398 Öko-Testbetrieben Daten in die Analyse ein.
Die Einkommenssituation der ökologisch wirtschaftenden Testbetriebe hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtert. Sie erzielten im Durchschnitt ein Einkommen von 43.241 Euro (Gewinn plus Personalaufwand je Arbeitskraft) gegenüber 45.240 Euro im Vorjahr. Dies entspricht einem Minus von 1.999 Euro bzw. gut vier Prozent. Am höchsten war – wie auch in den Vorjahren – der Gewinn der Öko-Ackerbaubetriebe mit 56.804 Euro je Arbeitskraft.
Gewinnabstand ist wieder deutlich kleiner als im vorherigen Wirtschaftsjahr
Die Einkommen der Ökobetriebe werden den Einkommen vergleichbarer konventioneller Betriebe mit ähnlichen Standortbedingungen und Produktionsfaktoren gegenübergestellt. Im Wirtschaftsjahr (WJ) 2023/24 wurden die Daten von 398 Ökobetrieben mit den Daten von 1.588 konventionell wirtschaftenden Betrieben (konventionelle Vergleichsgruppe) verglichen.
Im Wirtschaftsjahr 2023/24 haben sich die durchschnittlichen Gewinne der Ökobetriebe und der konventionell wirtschaftenden Vergleichsgruppe bis auf einen Abstand von 2.040 Euro je Arbeitskraft wieder angenähert. Im Jahr zuvor war der Abstand mit 11.374 Euro zugunsten der konventionell wirtschaftenden Vergleichsgruppe historisch hoch. Die Annäherung im Wirtschaftsjahr 2023/24 ist wesentlich durch den Einkommensrückgang bei den konventionell wirtschaftenden Betrieben in Höhe von 11.333 Euro Gewinn plus Personalaufwand je Arbeitskraft bedingt, ein Minus von 20 Prozent. Siehe auch die Auswertungen für alle Betriebe des deutschen Testbetriebsnetzes im Dossier Einkommen in der Landwirtschaft.
Die ökonomische Vorzüglichkeit des ökologischen Landbaus gegenüber vergleichbaren konventionell wirtschaftenden Betrieben hat sich den Ergebnissen zufolge in den letzten beiden Wirtschaftsjahren verschlechtert. Dieses Ergebnis spiegelt sich auch darin wider, dass die Umstellung auf ökologischen Landbau in Deutschland in den Jahren 2023 und 2024 weitestgehend stagniert hat und laut dem Agrarbarometer Frühjahr 2025 der Rentenbank derzeit lediglich zwei Prozent der befragten Betriebe eine Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise planen.
Auffallend ist, dass es große Erfolgsunterschiede innerhalb der ökologisch wirtschaftenden Betriebe gibt. Dies gilt im Hinblick auf die vier Betriebsformen Ackerbau, Milchvieh, Sonstiger Futterbau und Gemischt als auch innerhalb der jeweiligen Betriebsform.
Weitere Ergebnisse sind in dem Bericht „Analyse der wirtschaftlichen Lage ökologisch wirtschaftender Betriebe im Wirtschaftsjahr 2023/24“ dargestellt.
Service zum Download
- Im Detail dargestellt: Tabellarische Darstellung zur wirtschaftlichen Lage ökologisch wirtschaftender Betriebe
- Auf den Punkt gebracht:Bericht zur wirtschaftlichen Lage ökologisch wirtschaftender Betriebe im Wirtschaftsjahr 2023/24
- Poster zum Testbetriebsnetz in der Landwirtschaft (TBN)Eine zentrale Datengrundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und die Politikfolgenabschätzung
Weiterführende Links
BMEL-Statistik: Buchführungsergebnisse Landwirtschaft
Wirtschaftliche Lage im Ökolandbau – Interview mit Heike Kuhnert auf Ökolandbau.de vom 17.02.2025
Einkommen im Öko-Landbau sind 2021/22 gestiegen – Interview mit Heike Kuhnert auf Ökolandbau.de vom 05.12.2023






