Zahlen & Fakten
Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft
Roland Fuß, Cora Vos, Claus Rösemann | 14.03.2026
Im Jahr 2024 war die deutsche Landwirtschaft für die Emission von rund 53,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten verantwortlich. Das sind 8,2 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen. Wesentliche Quellen sind Methanemissionen aus der Tierhaltung und Lachgasemissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden.
Bei den Emissionen aus der Landwirtschaft betrug der Anteil von Methan (CH4) aus der tierischen Verdauung 48,5 Prozent, während der Anteil von Lachgas (N2O) aus Böden (einschließlich der Emissionen infolge der Ausbringung von Energiepflanzengärresten) bei 27,2 Prozent lag. Die restlichen 24,4 Prozent der Emissionen aus der Landwirtschaft entfielen auf das Wirtschaftsdünger-Management, die Lagerung von Energiepflanzengärresten, Kalkung und Harnstoffanwendung. Die Emissionen aus dem Energieverbrauch in der Landwirtschaft bleiben in dieser Aufstellung unberücksichtigt, weil sie im Emissionsinventar dem Energiesektor zugerechnet werden.
Die Lachgas-Emissionen aus dem Wirtschaftsdünger-Management sowie die Methan-Emissionen aus Verdauung und Wirtschaftsdünger-Management haben seit 1990 deutlich abgenommen: 2024 lagen die Lachgas-Emissionen um 36,6 Prozent niedriger als 1990, die Methan-Emissionen um 30,4 Prozent.
92 bis 93 Prozent der Gesamtemissionen an Methan und Lachgas aus der Tierhaltung stammen aus Verdauung und Wirtschaftsdünger-Management (Stall, Lager) von Rindern und Schweinen, 4 bis 5,5 Prozent entfallen auf die übrigen Tiere (hauptsächlich Pferde, Geflügel, Schafe und Ziegen). Diese Zahlen sind über die Jahre weitgehend konstant (2024: Milchkühe 51,4 Prozent, übrige Rinder 32,7 Prozent, Schweine 8,0 Prozent, übrige Tiere 5,5 Prozent). Beim Rest der Gesamtemission (2024: 2,4 Prozent) handelt es sich um Lachgas-Emissionen, die im Boden aus der Deposition von Stickstoff entstehen, der zuvor als Ammoniak (NH3) und Stickstoffmonoxid (NO) aus allen Ställen und Wirtschaftsdüngerlagern emittiert wurde.
Der Rückgang der Emissionen gegenüber 1990 resultiert vor allem aus dem Strukturwandel Anfang der 1990er Jahre, wodurch die Rinderbestände bis Mitte der 2000er Jahre zurückgingen. Seit den 2010er Jahren führt auch eine weitere Abnahme der Tierbestände und seit 2015 ein Rückgang der Menge an ausgebrachtem synthetischem Dünger zu einer erneuten Reduktion von Emissionen.
Ein weiterer Grund für den Rückgang der Emissionen liegt in der zunehmenden Bedeutung der anaeroben Vergärung von Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen und der teilweise gasdichten Lagerung von Gärresten. Der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen in Biogasanlagen führt dagegen zu zusätzlichen Methan-Emissionen aus der Anlage und der Lagerung der Gärreste.
Seit einem Tiefstand 2006 haben die Treibhausgasemissionen im Sektor Landwirtschaft zunächst wieder zugenommen, um ab 2015 erneut abzusinken und ab 2018 neue Tiefstände zu erreichen. Gegenüber dem Vorjahr 2023 sind die Emissionen 2024 um etwa 3,4 Prozent gesunken. Dies liegt in erster Linie an der weiteren Abnahme der Rinderzahlen sowie der Reduktion der ausgebrachten Mengen synthetischer Dünger.
Klimaschutzgesetz und Vorjahresschätzung
Im Klimaschutzgesetz ist für jeden Emissionssektor ein Minderungspfad der Treibhausgasemissionen festgelegt, dessen Überschreitung Sofortmaßnahmen im jeweiligen Sektor zur Folge hat. Das Gesetz sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 im landwirtschaftlichen Sektor nur noch 56 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittiert werden dürfen. Der Minderungspfad wurde (wegen Gutschriften aus bisheriger Unterschreitung des Minderungspfades) angepasst und der Zielwert für das Jahr 2030 liegt aktuell bei 60,05 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten.
Der Sektor „Landwirtschaft“ des Klimaschutzgesetzes ist nicht komplett deckungsgleich mit dem gleichnamigen Sektor der Emissionsberichterstattung: Hinzu kommen die Emissionen aus dem Brennstoffeinsatz in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, die vom Umweltbundesamt berechnet werden. Die restlichen landwirtschaftlichen Emissionen werden vom Thünen-Institut mit den Methoden der Emissionsberichterstattung ermittelt.
Die Einhaltung des Minderungspfades wird anhand der sogenannten Vorjahresschätzung geprüft, die zum Teil auf vorläufigen Daten beruht. Die diesjährige Vorjahresschätzung für das Jahr 2025 ergibt eine landwirtschaftliche Treibhausgas-Gesamtemission von 60,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten: 53,3 Millionen Tonnen aus der Landwirtschaft im engeren Sinn plus 7,5 Millionen Tonnen aus Brennstoffen. Die Schätzung für 2025 liegt unterhalb der 66,0 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten, die nach dem angepassten Minderungspfad erlaubt wären. Gegenüber 2024 sind die Emissionen annähernd gleichgeblieben. Die Auswirkungen eines höheren Absatz an synthetischen Düngern und gestiegenen Schweinezahlen wurden durch den Einfluss des Wetters weitgehend kompensiert.
Die Einhaltung des Minderungspfades wird in den nächsten Jahren zu einer erheblichen Herausforderung, der mit den Maßnahmen des Klimaschutzprogramms begegnet werden muss.
Im Gegensatz zu Ammoniakemissionen bestehen für Methan- und Lachgasemissionen bislang nur wenige technische Möglichkeiten für Minderungsmaßnahmen jenseits einer Einschränkung der landwirtschaftlichen Produktion. Das größte Minderungspotenzial haben:
- eine emissionsarme und am Pflanzenbedarf orientierte Düngung, die Stickstoffüberschüsse und somit Lachgasemissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden vermeidet,
- eine hinsichtlich Rohproteineinsatz und Methanbildung optimierte Fütterung der Tiere,
- die Vergärung von Tierexkrementen in Biogasanlagen und die anschließende gasdichte Lagerung der Gärreste.
Die CO₂-Emissionen aus dem Brennstoffverbrauch lassen sich durch eine verbesserte Energieeffizienz und die Umstellung auf erneuerbare Energie reduzieren.
Durch Leistungssteigerung nehmen die Emissionen pro Tier zu. Zum Beispiel kam es in den vergangenen Jahren trotz der abnehmenden Zahl von Milchkühen oft zu einer steigenden Gesamtemission der Milchkühe. Dies liegt an der beständigen Steigerung der durchschnittlichen Milchleistung.
Produktbezogen betrachtet führt die zunehmende Milchleistung allerdings zu einem Rückgang der Emissionen pro Kilogramm Milch. Dies liegt daran, dass der Erhaltungsenergiebedarf einer Milchkuh von der Milchleistung unabhängig ist und daher bei steigenden Milchleistungen nicht mit ansteigt. Ein prinzipiell ähnliches Bild ergibt sich bei den leistungsbezogenen Treibhausgasemissionen aus der Mastschweinehaltung.
Eine absolute Treibhausgasminderung ergibt sich durch diese Intensivierungseffekte aber nur, wenn die absolute Produktion nicht steigt, das heißt wenn die Tierzahlen sinken.
Der Landwirtschaftssektor hält bis 2030 seine Klimaschutzziele ein
Die projizierten Treibhausgasemissionen im Sektor Landwirtschaft sinken bis 2030 auf 58,2 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente, bis 2040 auf 55,6 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente und bis 2050 auf 54,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente Insgesamt wird der Sektor die kumulierte Jahresemissionsmenge laut Klimaschutzgesetz (KSG) im Zeitraum von 2021 bis 2030 voraussichtlich um 14,5 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente übererfüllen. Diese Entwicklung basiert sowohl auf tatsächlichen Minderungen als auch auf methodischen Anpassungen, wie etwa der erstmaligen Berücksichtigung von Wettereinflüssen bei den Lachgasemissionen, die eine jährliche Schwankungsbreite von +/- 2 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente verursachen können.
Die wirksamsten Maßnahmen zur Emissionsminderung liegen in der Senkung von Stickstoffüberschüssen und der Verbesserung der Stickstoffeffizienz, was jährlich zu einer Reduktion von etwa 1,9 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente führt. Maßgeblich hierfür sind die Düngeverordnung sowie steigende Preise für Mineraldünger durch den europäischen Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Der Ausbau des Ökolandbaus auf 15 % Flächenanteil in 2030 leistet hingegen nur einen geringen Minderungsbeitrag von 0,13 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente Im Bereich des landwirtschaftlichen Energieverbrauchs werden bis 2030 Einsparungen von 0,7 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente erwartet. Etwa die Hälfte dieser Minderung entfällt auf das Bundesprogramm für Energieeffizienz in der Landwirtschaft. Ein weiterer wichtiger, nicht einer einzelnen Maßnahme zuordenbarer Faktor ist der Rückgang der Tierbestände bei Rindern und Schweinen, der u. a. auf veränderte Fleischkonsumgewohnheiten sowie höhere Umwelt- und Tierwohlstandards zurückzuführen ist.
Wie bereits in der Vergangenheit zeigt sich, dass die bestehenden Instrumente nach 2030 nur geringe Wirkung auf die Emissionsminderung haben. Bis 2045 ist nur ein leichter Rückgang der Emissionen im Sektor Landwirtschaft erkennbar. Die Absicherung künftiger, anspruchsvollerer Emissionsziele erfordert daher zusätzliche Anstrengungen. Besonderes Potenzial liegt in der Adressierung bisher unzureichend berücksichtigter Bereiche wie der Tierhaltung (insbesondere Rinder), beispielsweise durch Futterzusatzstoffe, und der Wirtschaftsdüngerlagerung. Dafür müssen neue Maßnahmen entwickelt werden. Zudem müssen bestehende Ansätze bei der Stickstoffdüngung und der Energieeffizienz fortgeführt und verstärkt werden. Angesichts langer Implementierungszeiträume ist ein zeitnahes Handeln notwendig, um rechtzeitig weitere Emissionsminderungen zu realisieren.
Nähere Informationen:
- Berechnung von gas- und partikelförmigen Emissionen aus der deutschen Landwirtschaft 1990–2024: Report zu Methoden und Daten (RMD) Berichterstattung 2026
- Die zum Report gehörende Datei mit Eingabedaten und Emissionsergebnissen.
- Emissionen auf Landkreisebene
Alles zu finden unter https://www.eminv-agriculture.de/.





