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Ein Holztransporter voll beladen mit Baumstämmen fährt in einem Wald über eine sehr einfache Holzbrücke.
© Thünen-Institut
Ein Holztransporter voll beladen mit Baumstämmen fährt in einem Wald über eine sehr einfache Holzbrücke.
Institut für

WF Waldwirtschaft

Neue Veröffentlichung vergleicht die auslaufende EU-Holzhandelsverordnung mit der neuen EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) wird in Kürze die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ersetzen. In einer Studie des Thünen-Instituts werden Auswirkungen auf Unternehmen des Holzsektors und Kontrollbehörden in der EU durch die neuen Bestimmungen untersucht.

Eine Collage aus vier Motiven, oben links einer Palmölplantage, oben rechts Regenwaldabholzung, unten links Blick in den Hamburger Hafen mit Containerbrücken und Containerschiff, unten rechts ein Korb voll mit roten Kaffeebohnen und zwei Hände mit Kaffeebohnen
© ThKatz - stock.adobe.com; Tarcisio Schnaider/stock.adobe.com; Beate Büttner; PixieMe - stock.adobe.com

Die EU hat die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) verabschiedet, um ihren Beitrag zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu verringern. Diese Verordnung verbietet bestimmte Produkte auf dem EU-Markt, wenn die dafür verwendeten Rohstoffe mit Entwaldungsrisiken behaftet sind. Verordnungskonform sind danach nur Produkte, die entwaldungsfrei und nach den Rechtsvorschriften der Erzeugerländer legal sind. Die EUDR wird die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ersetzen, die nur die Illegalität von Holzprodukten abdeckt. Das EUDR-Konzept übernimmt den grundlegenden Ansatz der EUTR, zielt aber auf die Beseitigung von, Schwachstellen ab, die bislang Schlupflöcher für nicht konforme Unternehmen ließen.

Die Studie vergleicht die Spezifikationen beider Verordnungen und geht der Frage nach, ob und wie die Schwächen der EUTR durch die Nachfolgeverordnung behoben wurden. Auswirkungen auf die Unternehmen des Holzsektors und die Kontrollbehörden in der EU werden dabei beleuchtet. Die Studie stellt fest, dass die EUDR einige wichtige Schlupflöcher schließt, die in der EUTR bestanden. Dies ist vor allem auf drei Elemente zurückzuführen: die Einführung einer obligatorischen digitalen Registrierung in Verbindung mit Kontrollmöglichkeiten für Zollbehörden; die Erhöhung der Haftungspflichten im EU-Binnenhandel; und die Verringerung des Spielraums der EU-Mitgliedstaaten bei der nationalen Gesetzgebung und Durchsetzung der Verordnung. Allerdings schafft die EUDR erhebliche zusätzliche Belastungen für Unternehmen und Kontrollbehörden. Dies liegt sowohl an deutlich erweiterten Berichtspflichten als auch an einer enormen Ausweitung des Anwendungsbereiches. Es bleibt offen, wie stark sich die EUDR auf die Beschaffungskosten der EU-Unternehmen und in der Folge auf deren Produktpreise auswirken wird - und inwieweit dies Handelsverlagerungen zu Gunsten weniger regulierter Länder auslösen kann.

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