Weiter zum Inhalt
© 1STunningART - stock.adobe.com
Institut für

MA Marktanalyse

Projekt

Monitoring zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle im Groß- und Einzelhandel


Federführendes Institut MA Institut für Marktanalyse

© BMEL/Schwalm
Bundesminister Özdemir und Vertreterinnen und Vertreter des Groß- und Einzelhandels posieren vor dem unterschriebenen Pakt gegen Lebensmittelverschwendung

Monitoring der Umsetzung des Paktes gegen Lebensmittelverschwendung mit Unternehmen des Groß- und Einzelhandels

Im Sommer 2023 haben Bundesminister Cem Özdemir und 14 Vertreter*innen des Groß- und Einzelhandels eine Vereinbarung zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle den „Pakt gegen Lebensmittelverschwendung“ unterschrieben: Ziel ist es, die Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30 % und bis 2030 um 50 % zu reduzieren.

Hintergrund und Zielsetzung

Im Rahmen der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung trafen sich bereits von August 2019 bis Dezember 2022 Akteur*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, um gemeinsam Strategien zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle zu entwickeln. Im Dialogforum Groß- und Einzelhandel erarbeiteten die Beteiligten gemeinsam eine freiwillige Vereinbarung mit konkreten Reduzierungszielen und Maßnahmen aus der 2023 der „Pakt gegen Lebensmittelverschwendung“ entstanden ist.

Vorgehensweise

Um die vereinbarten Reduzierungsziele zu erreichen, beinhaltet die Vereinbarung sowohl Pflicht- als auch Wahlpflichtmaßnahmen. Dabei umfassen die Pflichtmaßnahmen u. a. den Ausbau der Weitergabe von überschüssigen Lebensmitteln als Spenden. Von den insgesamt 36 Wahlpflichtmaßnahmen müssen die Unternehmen mindestens acht pro Kalenderjahr umsetzen. Diese Wahlpflichtmaßnahmen decken folgende Kategorien ab:

  • Maßnahmen an den Schnittstellen zu Produzent*innen und Lieferant*innen
  • Interne Maßnahmen im Markt bzw. Online-Handel
  • Maßnahmen an den Schnittstellen zu Kund*innen
  • Verbesserung der Weitergabe nicht mehr marktgängiger bzw. überschüssiger, aber noch verzehrfähiger Lebensmittel

Daten und Methoden

Das Thünen-Institut evaluiert die Umsetzung dieser Vereinbarung. Dafür liefern die Unternehmen dem Thünen-Institut entsprechend eines vereinbarten Formblattes Informationen, aus denen die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen hervorgehen. Darüber hinaus übermitteln die Unternehmen dem Thünen-Institut Daten zu Umsatzverlusten (Abschreibungen), Lebensmittelspenden und Abgaben von Lebensmitteln als Tierfutter.

Stichtag zur Übermittlung des Formblattes und der weiteren Daten des jeweils vorangegangenen Kalenderjahrs ist der 01.07. 

Vorläufige Ergebnisse

Das Thünen-Institut prüft die Unternehmensdaten, wertet diese aus und veröffentlicht die zusammengefassten Ergebnisse in einem jährlichen Monitoringbericht. Hierdurch wird schrittweise eine Zeitreihe entstehen, die den Erfolg der Umsetzung der Reduzierungsziele dokumentiert.

Links und Downloads

Dossier: Weniger ist mehr: Lebensmittelverluste und Abfälle reduzieren

Zu gut für die Tonne! Dialogforum Groß- und Einzelhandel

Publikationen zu dem Projekt

    Nach oben