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Unterschiedliche Baumsaaten werden in Händen gehalten, darunter Zapfen und Bucheckern
© Bernd Degen
Unterschiedliche Baumsaaten werden in Händen gehalten, darunter Zapfen und Bucheckern
Institut für

FG Forstgenetik

Holzproben können ab sofort vollständig vor Ort bearbeitet werden

Die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EU-Verordnung 2023/1115, kurz EUDR) ist am 29.06.2023 in Kraft getreten und ersetzt die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Das Institut für Forstgenetik in Großhansdorf wird die Umsetzung der EUDR bei Holzprodukten unterstützen.

Die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EU-Verordnung 2023/1115, kurz EUDR) ist am 29.06.2023 in Kraft getreten und ersetzt mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Produkte aus Holz und anderen Rohstoffen (wie Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch, und Naturkautschuk), die in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, dürfen dabei bei ihrer Herstellung keine Entwaldung oder Waldschädigung verursachen. Unter anderem müssen Markteilnehmer Auskunft geben über Art, Herkunftsland und Geolokalisierungsdaten.

Das Institut für Forstgenetik in Großhansdorf wird die Umsetzung der EUDR bei Holzprodukten unterstützen, wie es bisher auch für die EUTR der Fall war. Es wird erwartet, dass diese Neuregelung eine höhere Nachfrage nach Art- und Herkunftstestungen von Holz und Holzprodukten mit sich bringt. Die gerade getätigte Anschaffung eines neuen Kapillarsequenzierers ermöglicht nun die Bearbeitung von eingesendeten Holzproben direkt am Institut. Der „ABI SeqStudio“ wird für unterschiedliche Genotypisierungsmethoden verwendet und bietet zudem eine hervorragende Qualität bei Sanger-Sequenzierungen von Holzproben. Es bietet hohe Flexibilität, kürzere Bearbeitungszeiten und eine bessere Identifizierbarkeit von potentiellen Kontaminationsquellen.

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