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Klimaschutzgesetz: Sektorziele prozentual festlegen

In einem gemeinsamen Papier sprechen sich Umweltbundesamt und Thünen-Institut dafür aus, dass methodische Fortschritte bei der Treibhausgas-Berichterstattung im Bundes-Klimaschutzgesetz berücksichtigt und die Zielvorgaben nicht in absoluten Jahreshöchstmengen, sondern in einer prozentualen Minderung festgelegt werden.

© Michael Welling

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) legt verpflichtende Zielvorgaben zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen fest, aufgegliedert für die Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Die Zielvorgaben sehen für jeden der Sektoren jährlich sinkende, absolute Jahreshöchstmengen an Emissionen vor. Wenn sich nun durch verbesserte Analyse- oder Erfassungsmethoden die berichteten Emissionsmengen ändern, so kann eine starre Orientierung an absoluten Höchstwerten zusammen mit dem im Gesetz verankerten Flexibilitätsmechanismus den gewünschten Minderungen zuwiderlaufen. Zielführender sind daher prozentuale Werte.

Die Problematik wird am Beispiel des Landwirtschaftssektors deutlich: Hier konnte das Thünen-Institut für Agrarklimaschutz durch eine neue Methodik die Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden präziser berechnen. Demnach ergibt sich eine deutlich geringere Emissionshöhe. Bei Orientierung an absoluten Zielwerten suggeriert dies eine Minderungsleistung, die aber nur rechnerisch existiert, ohne dass es in der Realität zu entsprechenden Anpassungen in Richtung klimaverträglicher Bewirtschaftung gekommen wäre. Prozentuale Zielwerte würden die berichteten Emissionen unabhängiger von der jeweiligen Berechnungsmethode machen, da sich Veränderungen der Emissionshöhe gegenüber den Vorjahren weiter klar abzeichnen würden.

In dem Papier sprechen sich die Autor*innen dafür aus, bei der nächsten Novellierung des Klimaschutzgesetzes diese Aspekte mit einzubeziehen und von absoluten auf prozentuale Zielwerte umzuschwenken.

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