Jenseits der 200 Seemeilen beginnt die sogenannte Hohe See. In den vergangenen Jahren ist sievor allem aufgrund wertvoller Bodenschätze wie Manganknollen in den wirtschaftlichen Fokus geraten. Diese sollen mit Hilfe von Tiefseebergbau abgebaut werden. Um Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität mit einer nachhaltigen Nutzung von Meeresressourcen in Gebieten zu verbinden, die nicht unter unmittelbarer Kontrolle von Anrainerstaaten stehen, haben 145 Staaten in den vergangenen Jahren an einer Ergänzung zum UN-Seerechtsübereinkommen gearbeitet. Am Samstag, 17. Januar 2026, tritt das Hochseeschutzabkommen nun in Kraft. Der offizielle Name lautet Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction (BBNJ-Agreement). Es gilt sowohl für die Meeresoberfläche und die Wassersäule als auch für Tiefseeböden.
Zentrale Punkte des Abkommens umfassen die Einrichtung von Meeresschutzgebieten, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Regelungen zur Nutzung mariner genetischer Ressourcen. Das BBNJ ist eines der wesentlichen Instrumente zur Umsetzung des sogenannten 30x30-Ziels des Montreal-Kunming-Abkommens. Demnach sollen bis 2030 30 Prozent der Land- und der Meeresflächen unter Schutz gestellt werden.
„Die Einrichtung großflächiger Meeresschutzgebiete auf der Hohen See kann einen signifikanten Beitrag zum Erhalt der marinen Biodiversität leisten. Biodiversität stärkt die Widerstandskraft der Ökosysteme gegen externe Stressfaktoren wie den Klimawandel, Meeresverschmutzung oder Überfischung. Damit ist Biodiversitätsschutz auch aktiver Schutz von Ressourcen, die die Fischerei nutzt. Denn nur in biodiversen, gesunden und produktiven Meeren können nachhaltige, langfristig stabile Erträge erzielt werden. Auch wenn Schutzgebiete selten als direktes Werkzeug für das Management von Fischereien genutzt werden, können sie eine stabilisierende Wirkung auf viele unter Klimawandel-Einfluss besonders volatile Fischbestände haben“, ordnet Gerd Kraus, Leiter des Thünen-Instituts für Seefischerei in Bremerhaven, die Bedeutung des Abkommens ein.
„Das UN-Hochseeschutzabkommen soll aber nicht nur die nachhaltige Nutzung mariner Ressourcen und eine gerechte Verteilung der Vorteile aus der Nutzung mariner genetischer Ressourcen gewährleisten. Es stärkt auch die Wissenschaft und die internationale Zusammenarbeit“, sagt Vanessa Stelzenmüller, die am Thünen-Institut für Seefischerei den Arbeitsbereich Meeresraumnutzung leitet. Das könnte vor allem für die Ausweisung von Schutzgebieten auf der Hohen See entscheidend werden. Denn, so Stelzenmüller, bislang seien insbesondere Lücken in wissenschaftlichen Daten und Erkenntnissen, aber auch der Mangel an internationaler und regionaler Kapazität sowie institutionelle Hürden die größten Herausforderungen, wenn es um die Ausweisung solcher Schutzgebiete geht. „Das Abkommen adressiert diese Defizite ausdrücklich“, erläutert die Wissenschaftlerin.
Bisher wurden große Meeresschutzgebiete außerhalb nationaler Gewässer, etwa das Charlie-Gibbs-Meeresschutzgebiet im Nordostatlantik, auf der Grundlage regionaler Übereinkommen wie der Oslo-Paris-Konvention (OSPAR) ausgewiesen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen könnten nun hilfreich bei der Umsetzung des Hochseeschutzabkommens sein. Stelzenmüller nennt als zentrale Elemente etwa eine solide wissenschaftliche Grundlage für die Ausweisung, externe Evaluierungen sowie klare Zeitrahmen und transparente Prozessabläufe. „Diese Aspekte sind besonders relevant, da das Hochseeschutzabkommen derzeit keiner eigenen internationalen Kontroll- oder Durchsetzungsbehörde unterliegt und seine Umsetzung somit maßgeblich vom politischen Willen und der Handlungsfähigkeit einzelner Staaten abhängt. Das Fehlen einer solchen Institution ist einer der größten Schwachpunkte für die Wirksamkeit des Abkommens“, sagt die Fachfrau.
Derzeit haben 145 UN-Mitgliedstaaten das Abkommen unterzeichnet, 81 davon haben es bereits ratifiziert. In Deutschland werden derzeit noch notwendige Gesetze zur Ratifizierung beraten.






