Weiter zum Inhalt

Freiflächen-PV an Autobahnen und Schienen in Deutschland

Gesetzesanpassung erlaubt vereinfachtes Verfahren für Solaranlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen – wie viel Fläche ist betroffen? Eine Studie des Thünen-Instituts gibt erste Antworten.

Landwirtschaftliche Randfläche mit Freiflächen-Photovoltaik-Anlage
© Michael Welling

Landwirtschaftliche Randfläche am Rand einer Eisenbahntrasse östlich von Braunschweig mit Freiflächen-Photovoltaik-Anlage

Am 11. Januar 2023 ist das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht in Kraft getreten (BGBI 2023 I Nr. 6).
Durch das Gesetz werden sogenannte Freiflächen-PV-Anlagen in die Liste der privilegierten Vorhaben des § 35 Abs. 1 BauGB aufgenommen, die sich auf einer Fläche längs von Autobahnen oder zweigleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netzes nach § 2b AEG und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 m befinden.
Um mögliche Flächenkonkurrenzen besser abschätzen zu können, die sich aus der Gesetzesänderung ergeben, hat das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft eine erste Analyse der betroffenen Flächen anhand von Geodaten vorgenommen. Dafür wurde ein interaktives Notebook von Observable benutzt, das es Ihnen als Leser ermöglicht, Daten zu erforschen, zu analysieren und zu visualisieren. Sie können gerne auch Fragen stellen und Feedback zu der Analyse direkt im Notebook geben.

Die Analyse finden Sie hier.

Thünen-Ansprechpersonen:

Nach oben