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Institut für

OF Ostseefischerei

Kleine Küstenfischerei ist Weltkulturerbe

Die Deutsche Unesco-Kommission hat die Kleine Küstenfischerei an der Ostsee und in den Boddengewässern Mecklenburg-Vorpommerns zum immateriellen Kulturerbe ernannt. Gewürdigt werden damit handwerkliche Tradition und Identitätsstiftung.

Kleine Fischerboote mit roten Fahnen liegen im Hafen, Netze und Reusen im Vordergrund.
© Thünen-Institut/Kristina Barz

Kleine Küstenfischer-Boote im Hafen.

Die Kleine Küstenfischerei Mecklenburg-Vorpommerns gehört seit Ende März zum immateriellen Kulturerbe Deutschlands. Gewürdigt werden damit vor allem das handwerkliche Können, die Weitergabe tradierten Wissens und die regionale Besonderheit. 

Ausgeübt wird die Fischerei in den küstennahen Gewässern der Ostsee und in den Bodden in der Regel von Einzelpersonen oder kleinen Besatzungen. Gefischt wird, was Jahreszeit, Region, Bestandssituation und Meeresumwelt bieten. Die Fischer setzen überwiegend ortsfeste, selektive Fanggeräte wie Stellnetze, Reusen oder Langleinen ein. Vor allem der Rückgang der Herings- und Dorschbestände ist für die traditionelle Fischerei existenzbedrohend. Aktuell gibt es noch 144 haupterwerblich und 132 nebenberuflich tätige Fischereibetriebe. „Die Küstenfischerei erlebt schwere Zeiten. Es ist ein wichtiges Signal, dass sie ab sofort zum schützenswerten Kulturgut Deutschlands gehört“, sagt Daniel Schneider, Leiter der Informations- und Koordinierungsstelle Transformation Fischerei (IKTF). Die am Thünen-Institut angesiedelte Agentur unterstützt seit kurzem die Fischerei dabei, sich für die Zukunft aufzustellen. Auch Dr. Christopher Zimmermann, Leiter des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, begrüßt die Entscheidung der Unesco-Kommission. „Die Küstenfischer üben ihr Handwerk in aller Regel mit Fanggeräten aus, die die Fischbestände schonen. Gemeinsam mit ihnen entwickeln wir nun Techniken, mit denen auch unerwünschter Beifang von Seevögeln oder Schweinswalen reduziert wird“, sagt der Wissenschaftler. 

In der Würdigung der Unesco-Kommission heißt es, dass die Kleine Küstenfischerei als identitätsstiftende Kulturform das Leben, die Wirtschaftsweisen und das Selbstverständnis der Küstenregionen nachhaltig geprägt habe. Zugleich sei sie eine dynamische Praxis, die sich kontinuierlich an ökologische, klimatische und gesellschaftliche Veränderungen anpasst. „Die Würdigung der vielfältigen Erfahrungen, Fähigkeiten und des Anpassungsvermögens unserer Fischerfamilien durch die Kulturministerien der Länder ist ein ermutigendes Signal“, sagt Martin Schlockwerder, Sprecher der antragstellenden Erzeugerorganisationen. „Der Antrag denkt ausdrücklich den Dialog über eine zukünftige Wirtschaftsweise, die Nachhaltigkeitsziele und Zukunftsaufgaben mit“, betont Schlockwerder. 

Neben der Küstenfischerei wurden auch das Herrenschneider-Handwerk, die Schausteller-Kultur auf Volksfesten, das Kicken auf dem Bolzplatz und die Martinsumzüge im Rheinland in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Liste, die es seit 2013 gibt, soll kreative, inklusive und innovative Kulturformen würdigen. Einträge daraus können für eine der drei offiziellen Unesco-Listen vorgeschlagen werden. 

Kontakt

Daniel Schneider
Telefon
+49 531 2570 1203
daniel.schneider@thuenen.de
Leiter der Koordinierungsstelle Transformation Fischerei (IKTF)
Institut für Ostseefischerei
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