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Praktikum

Das Thünen-Institut bietet u.a. in der Verwaltung regelmäßig eine Reihe von Möglichkeiten zur Ableistung eines Praktikums.

Praktikant*innen erlangen während des Praktikums Kenntnisse, die sie auf ihre spätere Ausbildung, Studium oder Beruf vorbereiten oder sie begleitend während einer Berufs- oder (Hoch-)Schulausbildung unterstützen.

Aufgrund der Richtlinie des Bundes zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten (Praktikantenrichtlinie Bund) und den am 5. März 2015 veröffentlichten Durchführungshinweisen zur Richtlinie des Bundes zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten unterscheidet das Thünen-Institut folgende Praktikumsformen:

  1. Pflichtpraktikum im Rahmen ihrer Berufs- oder Hochschulbildung
  2. Freiwilliges Praktikum ohne Bezug zu einer Ausbildungsordnung
  3. Schulpraktikum

Wenn Sie Interesse an einem Praktikum in der Verwaltung des Thünen-Instituts haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme per Mail an: praktikum@thuenen.de. 

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