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Expertise

Was ist eine öffentliche Leistung?

Jürn Sanders | 09.06.2022


BW Institut für Betriebswirtschaft
OL Institut für Ökologischen Landbau

Die Offenhaltung einer Kulturlandschaft ist eine gesellschaftliche Leistung der Landwirtschaft. Ein Beispiel ist die Pflege der Lüneburger Heide durch die Beweidung von Schafen.

In der agrarpolitischen Diskussion fordern viele Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, die Zahlungen an die Landwirtschaft stärker auf öffentliche, von der Gesellschaft erwünschte Leistungen auszurichten. Eine solche Leistung liegt – vereinfacht ausgedrückt – immer dann vor, wenn der öffentliche Nutzen einer landwirtschaftlichen Tätigkeit und der private Nutzen des Landwirts nicht übereinstimmen.

Veranschaulichen lässt sich das am Beispiel Gewässerschutz. Wenn ein Landwirt keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel verwendet, vermindert sich dadurch die Gewässerbelastung und es entstehen weniger Kosten bei der Trinkwasseraufbereitung. Dieser Beitrag wird beim Verkauf seiner landwirtschaftlichen Erzeugnisse jedoch nicht oder nur teilweise honoriert. Da Personen von den Vorteilen nicht ausgeschlossen werden können (mangelnde Ausschließbarkeit vom Konsum) und sie sich bei der Nutzung nicht gegenseitig beeinflussen (Nichtrivalität im Konsum) ist es für entsprechende Leistungen grundsätzlich schwierig, eine marktwirtschaftliche Honorierung zu realisieren.

Sie werden deshalb als öffentliche Güter bezeichnet, deren Sicherung und damit Finanzierung in der öffentlichen Hand liegt. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher bereit ist, über einen höheren Preis für landwirtschaftliche Erzeugnisse indirekt die Einhaltung höherer Umwelt- und Tierschutzstandards zu finanzieren. Denn ein solcher Ansatz löst zum einen das Problem der mangelnden Ausschließbarkeit vom Konsum nicht und kann zum zweiten nicht sicherstellen, dass die von der Gesellschaft erwünschten Leistungen in einem ausreichenden Umfang bereitgestellt werden.

Eine positive oder weniger schädliche Wirkung der Landwirtschaft ist folglich als gesellschaftliche Leistung anzuerkennen, wenn diese dazu beiträgt, ein agrar- oder umweltpolitisches Ziel zu erreichen, nicht oder nicht in ausreichendem Umfang durch Marktanreize erzielt werden kann und nicht als direktes Koppelprodukt der landwirtschaftlichen Erzeugung vorliegt.

Neben einer verminderten Gewässerbelastung gibt es viele Bereiche, in denen die Landwirtschaft gesellschaftliche Leistungen erbringt oder erbringen kann; etwa mit der Einhaltung höherer Standards im Umwelt-, Tier-, Arbeits- oder Verbraucherschutz, mit dem Erhalt der Kulturlandschaft und mit der Offenhaltung der Landschaft, mit ihrem Beitrag zu vitalen ländlichen Räumen sowie zur Versorgungssicherheit und Gesundheitsvorsorge oder zum Hochwasser- oder Lawinenschutz.

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