Weiter zum Inhalt
Dossier

Förderung ländlicher Entwicklung

Stefan Becker, Regina Grajewski, Lynn-Livia Fynn, Heike Peter und Kim Pollermann


LV Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen

Die Förderung ländlicher Entwicklung soll die Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen in den Bereichen Daseinsvorsorge, Wirtschaft und gesellschaftliche Teilhabe verbessern. Dafür gibt es ein vielfältiges Förderangebot: Von lokalen Entwicklungskonzepten über kleine und große Infrastrukturmaßnahmen bis hin zu regionalen Budgets für Kleinstprojekte können ganz unterschiedliche Vorhaben Unterstützung erhalten.

Neben den Inhalten sind auch die Förderstrukturen vielfältig. Ein Großteil der Förderung erfolgt über die ländlichen Entwicklungsprogramme, an deren Ausgestaltung und Finanzierung neben den zuständigen Ländern auch der Bund und die EU mitwirken. Daneben ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ein wichtiges Förderinstrument. Hinzu kommen Maßnahmen, die allein von den Ländern finanziert werden. Parallel zur Regelförderung helfen Modellinitiativen, Lernprozesse anzustoßen oder neue Instrumente zu erproben. Primäre Adressaten der Förderung sind Kommunen, aber auch private Akteure können Fördermittel für die ländliche Entwicklung erhalten.

Unsere Arbeiten sollen die Wissensbasis für die Weiterentwicklung von Förderinstrumenten verbessern. Einerseits unterstützt die Grundlagenforschung zu Lebensverhältnissen in ländlichen Räumen die Ausrichtung und Zielbestimmung von Förderinstrumenten. Andererseits generieren Evaluationsarbeiten und Begleitforschungen wichtige Erkenntnisse für eine effektive und effiziente Förderung.

Das Thünen-Institut hat in Deutschland seit vielen Jahren eine führende Rolle in der Evaluation ländlicher Entwicklungsprogramme inne. Für die Förderperiode 2014 bis 2022 (ursprünglich 2020) evaluieren wir die Programme der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hessen.

Die Evaluierung beurteilt, ob die öffentlichen Mittel im Rahmen der Entwicklungsprogramme effektiv und effizient eingesetzt werden. Ausgangspunkt sind die gesetzten Ziele. Wir prüfen, ob diese Ziele erreicht worden sind, und überlegen, ob sie nicht auch anders oder mit weniger Mitteln hätten erreicht werden können.

Dazu gehört auch, die Begründungen und Ziele staatlicher Interventionen immer wieder kritisch zu hinterfragen: Worin liegen die Probleme, die angegangen werden sollen? Können die gewählten Maßnahmen einen Beitrag zur Problemlösung leisten? Welche Förderungen in dem Bereich gibt es sonst noch?

Darüber hinaus sollen Evaluierungen die Fördermaßnahmen verbessern helfen. Mit unserem Wissen über die Zusammenhänge und Wirkungen relevanter Instrumente können wir wissenschaftlich basierte Empfehlungen zur Ausgestaltung von Politikmaßnahmen ableiten.

Im Bereich der ländlichen Entwicklung stehen die Fördermaßnahmen Dorfentwicklung (Konzepte und Vorhaben), LEADER und Basisdienstleistungen im Mittelpunkt. Ebenfalls betrachtet wird die Förderung in den Bereichen Kulturerbe, Tourismus und Kooperation außerhalb von LEADER. Schließlich sind die Effekte von anderen Vorhaben, etwa ländlicher Wegebau, zu berücksichtigen.

Weiterführende Informationen und Evaluationsberichte sind unter www.eler-evaluierung.de zu finden.

LEADER – auf Französisch „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“ – kann übersetzt werden mit „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Der Förderansatz will die Akteure in ländlichen Räumen dabei unterstützen, die spezifischen Potenziale ihrer Region zu nutzen und damit zu ihrer Entwicklung beizutragen. Mithilfe von Fördermitteln soll die regionale Zusammenarbeit von Kommunalverwaltungen, Zivilgesellschaft und der Wirtschaft gestärkt werden. In Deutschland beträgt das geplante Mittelvolumen für die Förderperiode 2014 bis 2022 (ursprünglich bis 2020) rund zwei Milliarden Euro öffentliche Mittel für 321 LEADER-Regionen.

Die lokalen Akteure agieren in sogenannten LEADER-Regionen, Gebiete mit in der Regel 30.000 bis 150.000 Einwohner:innen. Die Abgrenzung nehmen die Beteiligten selbst vor, die Regionen müssen nicht mit Verwaltungsgrenzen, zum Beispiel von Landkreisen, identisch sein. Wichtig ist vor allem, dass es gemeinsame Anknüpfungspunkte und Verbindendes gibt, zum Beispiel einen gemeinsamen Naturraum oder verbindende sozio-kulturelle Traditionen.

Die Akteure entwickeln jeweils für ihre LEADER-Region eine integrierte Entwicklungsstrategie, die Ziele und Handlungsfelder benennt. In jedem Bundesland werden dann in einem Auswahlverfahren die Regionen mit erfolgversprechenden Entwicklungsstrategien ausgewählt und als LEADER-Regionen anerkannt.

LEADER-Regionen verfügen über ein finanzielles Budget: Je nach Bundesland erhalten sie für ca. sieben Jahre jeweils zwischen 2 und 14 Millionen Euro aus EU-Mitteln (zum Teil ergänzt durch Landesmittel). In der Regel sind auch weitere öffentliche Mittel aus der Region erforderlich, zum Beispiel von Kommunen, die die EU-Mittel kofinanzieren. Eine sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) entscheidet darüber, welche Projekte aus dem LEADER-Budget gefördert werden. Die LAG setzt sich aus Vertreter:innen von Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft  zusammen. Die beiden letztgenannten Gruppen werden als Wirtschafts- und Sozialpartner:innen definiert und müssen im Entscheidungsgremium zu den Projekten mindestens 50 Prozent der Mitglieder stellen.
In allen LEADER-Regionen unterstützen ein Regionalmanagement und/oder eine Geschäftsstelle die Lokale Aktionsgruppe. Eine Förderung des Regionalmanagements sowie der laufenden Arbeit aus EU-Mitteln ist in den Bundesländern ebenfalls möglich.
Die thematischen Schwerpunkte kann die LAG nach den regionalen Handlungsanforderungen selbst setzen. Häufige Schwerpunkte sind Tourismus, Dorferneuerung, Daseinsvorsorge und Klimaschutz. Es sind auch Kooperationsprojekte möglich, in denen mehrere LEADER-Regionen zusammenarbeiten.

Typische Projekte sind die Errichtung, Restaurierung und Instandsetzung öffentlicher Bauwerke und Plätze, wie Kirchen, Freizeitheime und Sportplätze, die Instandhaltung und Ausstattung touristischer Infrastruktur, wie Rad- und Wanderwege oder Museen und Informationsangebote, sowie Kultureinrichtungen. Weitere häufige Gegenstände der LEADER-Förderung sind Bürgerbusse, Dorfläden, Unternehmen, Bildungsprojekte sowie die Erarbeitung von Konzepten, Plänen und Studien mit unterschiedlichster thematischer Ausrichtung.

Dorferneuerung und -entwicklung mit öffentlichen Mitteln zu fördern, hat in Deutschland eine lange Tradition. Dabei hat sich das Verständnis des Begriffs Erneuerung in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt – von Flächensanierungen hin zu einer behutsamen, bestandsorientierten und erhaltenden Dorfentwicklung.

War die Maßnahme ursprünglich zur Konjunkturförderung angelegt, um mehr Aufträge und Beschäftigung für das lokale Handwerk zu generieren, stehen ländliche Räume heute vor den Herausforderungen des demografischen Wandels und seinen bereits sichtbaren Folgen: Leerstände in Dorfkernen und Innenstädten, weniger ausgelastete Infrastrukturen und sich ändernde Wohnbedürfnisse einer stetig älter werdenden Bevölkerung.

Maßnahmen zur Dorferneuerung und -entwicklung im Rahmen der Förderung ländlicher Entwicklung zielen darauf ab, Vielfalt und Zukunftsfähigkeit dörflicher Lebensformen und die Funktionen kleiner Siedlungen zu erhalten. Um sie nachhaltig sicherzustellen, müssen Infrastrukturen und öffentliche Einrichtungen angepasst werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden dabei Ansätze zur Innenentwicklung und zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge verfolgt. Ebenso spielt die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements eine herausragende Rolle.

Entsprechend der breit angelegten Ziele gestaltet sich das Spektrum der Maßnahmen: Förderwürdig sind zum einen gestalterische Arbeiten an Gebäuden, Verkehrsraumgestaltung, das Umnutzen ehemals landwirtschaftlicher Gebäude sowie infrastrukturelle und soziale Einrichtungen. Auch der Rückbau, also der Abriss von Gebäuden, kann gefördert werden. Zum anderen sind Dorfentwicklungskonzepte und -pläne, die unter Beteiligung der Dorfbevölkerung erstellt werden, sowie eine baufachliche Beratung förderfähig. Projektträger können Kommunen, Kirchen oder Vereine sein, aber auch private Eigentümer:innen, die ihre Wohnhäuser nach historischen Vorgaben und Kriterien des ortstypischen Bauens sanieren und somit erhalten.

Interview

Gleichstellung ernst nehmen

Petra Raue, Wissenschaftlerin am Thünen-Institut, spricht mit der Zeitschrift „landinform“ über Herausforderungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern in ländlichen Räumen – und welchen Beitrag die ländlichen Entwicklungsprogramme leisten können.

Mehr erfahren
Gleichstellung ernst nehmen

Wie wirkt Förderung?

Interview mit Barbara Fährmann, Wissenschaftlerin im Thünen-Institut für Ländliche Räume, über Stärken, Schwächen und Grenzen von Förderprogrammen zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Mehr erfahren
Wie wirkt Förderung?

Projekte

5-Länder-Evaluierung: Was bringt die Förderung der ländlichen Entwicklung für die Landwirtschaft, die Umwelt und die Lebensqualität in ländlichen Räumen?

Gemeinsam mit dem Thünen-Institut für Betriebswirtschaft, dem Thünen-Institut für Waldwirtschaft und Forstökonomie und dem Ingenieurbüro entera bewertet das Thünen-Institut für Ländliche Räume in einem interdisziplinären Team ländliche Entwicklungsprogramme und -maßnahmen. Das Institut für Ländliche Räume koordiniert den Evaluatiuonsprozess und ist inhaltlich zuständig für Fragen der Programmdurchführung, umweltbezogene Fragestellungen, die Förderung von Humankapital- und Vernetzungsaktivitäten sowie ländliche Entwicklung einschließlich LEADER.

Mehr erfahren
5-Länder-Evaluierung: Was bringt die Förderung der ländlichen Entwicklung für die Landwirtschaft, die Umwelt und die Lebensqualität in ländlichen Räumen?

Nach oben