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Ein Holztransporter voll beladen mit Baumstämmen fährt in einem Wald über eine sehr einfache Holzbrücke.
© Thünen-Institut
Ein Holztransporter voll beladen mit Baumstämmen fährt in einem Wald über eine sehr einfache Holzbrücke.
Institut für

WF Waldwirtschaft

Projekt

Bund überprüft Forstzertifikate für öffentliche Beschaffung


Federführendes Institut WF Institut für Waldwirtschaft

© Ulrich Bick

Überprüfung von forstlichen Zertifizierungssystemen hinsichtlich der Erfüllung der Beschaffungskriterien des Bundes für Holz und Holzprodukte

Die forstliche Zertifizierung ist ein wichtiger Schritt, um kontrollieren zu können, ob Wälder nachhaltig bewirtschaftet werden. Die Zertifizierung ist grundsätzlich freiwillig. International sind mehrere miteinander konkurrierende Systeme anerkannt. Zertifizierungssysteme werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Dies erfordert eine regelmäßige Überprüfung der Entwicklung für die öffentliche Beschaffung. Die Bundesregierung geht mit gutem Beispiel voran:  Die Regelung zur öffentlichen Beschaffung von Holzprodukten in Deutschland (TTP) sieht vor, dass Einrichtungen des Bundes nur noch solche Produkte kaufen dürfen, die aus nachweislich nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen.

Hintergrund und Zielsetzung

Um ein Signal für die große Bedeutung einer im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips umweltgerechten, sozialverträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Bewirtschaftung der Wälder zu setzen, hat die Bundesregierung vereinbart, die Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder zu unterstützen und bei ihren Beschaffungsmaßnahmen nur Holz aus zertifizierten Beständen zu nutzen. Daher müssen Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen.

Der Nachweis kann durch ein Zertifikat eines anerkannten Zertifizierungssystems oder durch Einzelnachweise erbracht werden.

Zertifizierungssystemen unterliegen erfahrungsgemäß einer dynamischen Weiterentwicklung, die zu Veränderungen der anzuwendenden Standards führen können.

Einerseits müssen diese Veränderungen erfasst und bewertet werden. Andererseits müssen Einzelnachweise dahingehend überprüft werden, ob sie den Anforderungen der Regelung entsprechen. Nach Vorgabe des gemeinsamen Erlasses der Bundesregierung zur Beschaffungsregelung hat das Thünen-Institut, in Abstimmung  mit dem Bundesamt für Naturschutz, die Aufgabe, die hierzu erforderlichen Prüfungen durchzuführen.

Vorgehensweise

Die Bundesregierung unterstützt die Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder und fördert so eine umweltgerechte, sozialverträgliche und wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung der Wälder im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips. Deshalb hat sie vereinbart, für Beschaffungsmaßnahmen nur Holz und Holzprodukte zu nutzen, die nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Nachweise sind Zertifikate eines anerkannten Zertifizierungssystems oder Einzelnachweise. Zertifizierungssysteme unterliegen erfahrungsgemäß einer dynamischen Weiterentwicklung, die zu veränderten Standards führen können. Diese Veränderungen müssen erfasst und bewertet werden. Einzelnachweise müssen der Beschaffungsregelung des Bundes entsprechen. Das Thünen-Institut hat die Aufgabe, in Abstimmung  mit dem Bundesamt für Naturschutz die erforderlichen Prüfungen vorzunehmen.

Vorläufige Ergebnisse

Eine Analyse der Ergebnisse der letzten Standardrevisionen der führenden Zertifizierungssysteme Forest Stewardship Council (FSC) und Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) zeigt, dass die Systeme sich qualitativ verbessert haben (Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und geänderter gesellschaftlicher Anforderungen an den Wald und seine Bewirtschaftung). Sie erfüllen voll die Anforderungen der Kriterien der Beschaffung von Holzprodukten und werden als gleichwertig betrachtet.

In einer jüngst veröffentlichten Vergleichsstudie werden die Beschaffungsregelungen von Belgien, Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Luxemburg und den Niederlanden bezüglich ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Hinblick auf eine Harmonisierung untersucht.[1]

Nach dem Inkrafttreten der Europäischen Holzhandels-Verordnung (EUTR) im März 2013 wurden die Zertifizierungssysteme dahingehend überprüft, ob und wenn ja, wie sie zur Legalitätsprüfung und Sorgfaltspflicht-Anwendung im Rahmen der EUTR beitragen können.

[1]
http://www.isafor.nl/wp-content/uploads/2015/08/Comparison-of-existing-TPPs-final-Rev-1-17-Jan.-2016.pdf

Ehemalige Thünen-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Beteiligte externe Thünen-Partner

  • Bundesamt für Naturschutz BfN
    (Bonn/Vilm, Deutschland)

Zeitraum

Daueraufgabe 1.2001 - 12.2024

Weitere Projektdaten

Projektstatus: läuft

Publikationen

  1. 0

    Bick U (2016) Öffentliche Beschaffung von Holzprodukten in Deutschland : Stand der Regelung in Deutschland und der europäische Weg. Holz Zentralbl 142(12):323-324

    https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn057321.pdf

  2. 1

    Bick U, Köhl M (2012) EU-Holzhandelsverordnung wird konkret für die Praxis: die EUTR kann als transparentes und für die praktische Durchführung gut vorbereitetes Instrument angesehen werden. Holz Zentralbl 138(41):1034

    https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn050934.pdf

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