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Institut für

OF Ostseefischerei

Markierte Dorsche und Plattfische

Seit Oktober 2014 markiert das Rostocker Thünen-Institut für Ostseefischerei (Thünen-OF) regelmäßig lebende Dorsche und Plattfische und entläßt sie wieder in ihr Element. Die markierten Fische werden derzeit vor allem in zwei Regionen freigelassen: 1) Fehmarn, und 2) Nordostküste von Rügen. Dann hoffen wir darauf, dass Fischer und Angler diese markierten Fische wiederfangen und an unser Institut übergeben. Auf diese Weise wollen wir herausfinden, wie alt die Tiere bei einer gegebenen Länge sind, wie schnell sie wachsen, und wie sie sich verteilen.

Einfache Markierungsexperimente an Dorschen und Plattfischen wurden zwar schon früher durchgeführt, liegen aber oft schon Jahrzehnte zurück.

Der Zusammenhang von Wanderungen, exaktem Alter und Wachstum wurde bei Dorschen und Plattfischen bisher noch nie untersucht. Und die Wissenschaftler von damals verfügten leider auch noch nicht über die analytischen Möglichkeiten, die uns heute zur Verfügung stehen.

Äußerlich und innerlich markiert

Äußerlich sind die Tiere mit einer dünnen, farbigen Kunststoffmarke gekennzeichnet, die mit unserem Institutskürzel und einer individuellen Nummer beschriftet sind. Die Marke ist auf Höhe der ersten Rückenflosse im Dorsch verankert, bei Plattfischen auf der Oberseite. Innerlich wurden die Dorsche mit einem Farbstoff markiert, der sich in den Gehörsteinen (Otolithen), die im Innenohr der Dorsche liegen, ablagert. So ist der erste Tag des Fanges im Gehörstein markiert.

Was tun mit einem wiedergefangenen Fisch?

Wenn Sie als Fischer oder Angler einen markierten Fisch fangen, rufen Sie uns an (Telefon: 0381/66099-102) oder schreiben uns eine kurze Email an: tagging@thuenen.de Wichtig ist: Wir benötigen den ganzen, nicht ausgenommenen Fisch (voll mit Kopf, vmk). Bitte lagern Sie den Fisch deshalb kühl. Wir kümmern uns um eine zeitnahe Abholung.

Dann können wir die zwischen Markierung und Wiederfang angelegten Ringstrukturen im Gehörstein mikroskopisch analysieren und das genaue Alter und Wachstum bestimmen. Wenn Sie uns außerdem den genauen Fangort mitteilen (z.B. GPS-Daten), können wir auch feststellen, ob und wie weit die Fische wandern. Das Experiment zur Altersvalidierung funktioniert nur, wenn Fischer und Angler uns möglichst viele und GANZE Fische liefern, aus denen wir dann die Gehörsteine entnehmen können.

Warum ganze Fische?

Weil wir so neben den Gehörsteinen im Kopf des Tieres wichtige Zusatzinformationen erheben können, z.B. zu Länge, Gewicht, Geschlecht, Reifegrad der Gonaden, Mageninhalt und Parasitierungsgrad des Tieres. Außerdem wollen wir die Gehörsteine gerne selbst entnehmen, damit sie nicht beschädigt werden. Wenn der GANZE FISCH verfügbar ist, prüfen wir, wie wir die Übergabe des Fisches an das Thünen-Institut am einfachsten für Sie organisieren können (z.B. Abholung durch uns).

Einige Tiere wurden doppelt markiert. Falls Sie uns den GANZEN Fisch liefern, benötigen wir zusätzlich Ihre Bankverbindung, um die Belohnung von derzeit 20 Euro auszahlen zu können und für einen Wiederfang mit zwei Marken zahlen wir derzeit eine Prämie von 100 Euro.

Zur Information:
Bitte beachten Sie die Informationen auf der Marke. Das Institut für Fisch & Umwelt GmbH & Co. KG (FIUM; früher Verein für Fisch & Umwelt e.V., Fischerweg 408, D-18069 Rostock) markiert bereits seit 2007 Dorsche, hauptsächlich in der Nähe des künstlichen Riffes vor Nienhagen bei Warnemünde (Mecklenburg-Vorpommern); für Wiederfänge zahlt das FIUM 5 Euro pro Marke (http://www.riff-nienhagen.de/newsmeldung00150.shtml).

Falls nur noch die Marke verfügbar ist, freuen wir uns natürlich auch über jede Wiederfangmeldung. Dann würden uns neben Fangdatum, Fangort und Fanggerät weitere Informationen weiterhelfen, wie Länge, Gewicht, Geschlecht, Magenfüllung und Mageninhalt.  

Dürfen untermaßige, markierte Fische angelandet werden?

Die kurze Antwort lautet: Ja, alle im Rahmen des Forschungsprojektes markierten Fische sollten angelandet werden, wenn Sie dem Thünen-Institut zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund ist, dass für die kommerziellen Fischereien das Anlandegebot der EU gilt. Konkret bedeutet das, dass seit 01.01.2015 alle gefangenen Dorsche und seit 01.01.2017 alle gefangenen Schollen anzulanden sind.

Für Angler verlautbarte die zuständige Behörde in Schleswig-Holstein, dass für „die Anlandung bzw. Aneignung von untermaßigen im Rahmen dieses Forschungsvorhabens markierten Dorschen und Schollen durch Angler und anschließende Beförderung zum Thünen-Institut keine zusätzliche Ausnahmeregelung erforderlich“ ist (§ 22 Abs. 1 KüFO SH).

Ja, in Mecklenburg-Vorpommern ist die Fischereiaufsicht angehalten, „in den Fällen der Feststellung eines untermaßigen Dorsches oder einer untermaßigen Scholle mit einer Markierung kein Ermittlungsverfahren einzuleiten“. Gleiches ist der dortigen Wasserschutzpolizeidirektion empfohlen worden.

In beiden Bundesländern können somit alle untermaßigen, markierten Fische für den Zweck dieses wissenschaftlichen Experiments von Anglern angelandet werden.

Eine Belohnung kann NUR gezahlt werden, wenn wir GANZE FISCHE und die kompletten Informationen zum Fang erhalten haben.

Kontakt

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Uwe Krumme, Thünen-Institut für Ostseefischerei, Telefon 0049-381-66099-148, E-Mail uwe.krumme@thuenen.de

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