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Institut für

OF Ostseefischerei

Marine Schutzgebiete

Die Einrichtung von Schutzgebieten auf dem Meer soll der Erhaltung besonders gefährdeter Arten, wie z. B. Seevögel, sowie verschiedener Lebensraumtypen, wie z. B. Riffen dienen. In Deutschland wurden bei der Umsetzung der zuständigen EU-Habitatrichtlinie (FFH) auch Schutzgebiete in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ausgewiesen, für deren Umsetzung das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zuständig sind. Die AWZ umfasst jene Gebiete, die von der 12-sm Zone bis zur angrenzenden AWZ anderer EU-Mitgliedsstaaten reicht. Für die Gebiete innerhalb der 12-sm Zone sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Das Institut für Ostseefischerei beteiligt sich im Auftrag des BMEL zusammen mit dem BfN an der Erarbeitung von Vorschlägen für Maßnahmen, die die Fischerei in den FFH-Gebieten der AWZ betreffen. Hier gilt es, eine vernünftige Balance zu finden zwischen dem notwendigen Schutz der Meeresumwelt und den berechtigten Interessen einer nachhaltig durchgeführten Meeresfischerei.

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