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Institut für

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Aktuelles

Mögliche Auswirkungen des Brexit auf den deutschen Agrarhandel

Thünen Working Paper 70 stellt Abschätzungen der Folgen des Brexit auf den Handel mit Agrarprodukten und Nahrungsmitteln vor.

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Am 29. März 2017 wurde die EU-Austrittserklärung des Vereinigten Königreichs (VK) beim Europäischen Rat in Brüssel eingereicht. Damit steht zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union ein Austritt auf der Tagesordnung, nachdem sich vor ca. 9 Monaten die britischen Bürger in einem Referendum für den Ausstieg ihres Landes aus der Europäischen Union (,,Brexit‘‘) entschieden hatten.

Als Folge des Brexit steht eine Neuausrichtung der Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich mit der Europäischen Union ganz oben auf der politischen Agenda der britischen Regierung. Hiervon wären insbesondere auch die deutschen Agrar- und Nahrungsmittelmärkte betroffen. Um die möglichen Auswirkungen eines Brexit auf die deutsche Agrar- und Nahrungsmittelindustrie abzuschätzen, wurde in dieser Studie mit einem Handelsmodell ein ,,Extremszenario‘‘ berechnet, bei dem sowohl das VK als auch die EU MFN-Zölle auf ihre jeweiligen Importgüter erheben. Dies hätte zur Folge, dass zwischen der EU und dem VK in etwa die gleichen Zölle herrschen würden, wie derzeit beispielsweise zwischen USA und China. Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Agrarhandelsüberschuss mit dem Vereinigten Königreich in diesem Szenario um 700 Mio. € verringern würde. Legt man den Fokus auf einzelne Gütergruppen, wird deutlich, dass die heimische Schweine- und Geflügelfleisch- sowie die Milchindustrie zusammen mit den vorgelagerten Lieferbereichen am stärksten von dem Brexit betroffen wären. Durch den Rückgang der Handelsmengen bedingt, sinkt der Produktionswert von Schweine- und Geflügelfleisch um über 2 % und der von Milchprodukten um über 1 %.

Diese Berechnungen beruhen auf der Annahme, dass die (verbliebenen) EU27 und das Vereinigte Königreich im Rahmen der Austrittsverhandlungen keine Konzessionen, z.B. im Rahmen eines möglichen Freihandelsabkommens eingehen, sondern Zölle entsprechend der WTO-Regeln erheben. Damit beschreiben diese Ergebnisse ein mögliches ‚worst case‘-Szenario. Wie realistisch diese Annahme ist, wird sich in den kommenden Monaten zeigen, wenn die Austrittsverhandlungen geführt werden. In dem wohl eher realistischen Falle eines erleichterten gegenseitigen Marktzugangs ist zu erwarten, dass die hier vorgestellten Effekte deutlich geringer ausfallen werden.

Link zum Thünen Working Paper 70

Kontaktpersonen:

Dr. Martin Banse
Dr. Florian Freund

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