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Institut für

MA Marktanalyse

Projekt

Wie viel Kennzeichnung braucht das Lebensmittel?


Federführendes Institut MA Institut für Marktanalyse

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Gentechnik-Kennzeichnung auf Lebensmittel

Mögliche Auswirkungen einer Ausweitung der Gentechnik-Kennzeichnung auf Lebensmittel tierischen Ursprungs

Nach den aktuellen EU-Vorschriften müssen Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futtermittel gefüttert wurden, nicht gekennzeichnet werden. Die Politik plant, die bestehende Kennzeichnungspflicht auf diese Lebensmittel auszudehnen.

Hintergrund und Zielsetzung

Produkte tierischen Ursprungs werden überwiegend mit gentechnisch veränderten Futtermitteln erzeugt. Das können Verbraucher den Produkten aber nicht ansehen, denn kennzeichnungspflichtig sind bislang nur gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Die Bundesregierung möchte für mehr Transparenz sorgen und die Pflicht zur Gentechnik-Kennzeichnung ausweiten. Darunter fallen das Stück Fleisch an der Frischetheke, Milchprodukte im Kühlregal, das Schnitzel in Restaurants oder Kantinen, Fische aus Aquakulturen, aber auch tierische Bestandteile in verarbeiteten Lebensmitteln wie die Salami auf der Fertigpizza oder Lebensmittel mit Milch und Eibestandteilen. Auf den verschiedenen Verarbeitungsstufen zwischen Futtermittelherstellung und Verbraucher wären in Deutschland und der EU zahlreiche Betriebe von der erweiterten Kennzeichnungspflicht betroffen.

Das Thünen-Institut und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) haben im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) untersucht, wie sich die erweiterte Kennzeichnungspflicht auswirken würde. Die Ergebnisse stellen keine abschließende Bewertung der geplanten Ausweitung dar, sondern beschreiben vielmehr, welche wirtschaftlichen Folgen es hätte, eine Prozesskennzeichnung für Lebensmittel einzuführen. Um den Mehraufwand für Wirtschaft, Bund, Länder und Kommunen zu beziffern, haben wir Vertreter der betroffenen Branchen und Kontrollbehörden befragt.

Zielgruppe

Abgeordnete des deutschen Bundestages, interessierte Öffentlichkeit

Vorgehensweise

Qualitative Experteninterviews mit Fachverbänden, Unternehmen und amtlichen Kontrollstellen.

Ergebnisse

Die Kennzeichnung wie angedacht auszuweiten, wäre für die betroffenen Unternehmen und die amtlichen Kontrollstellen mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Auf die Betriebe kommen in erster Linie höhere Dokumentationskosten zu, da sie nicht-kennzeichnungspflichtige und kennzeichnungspflichtige Warenströme notwendigerweise voneinander trennen müssten. Auf der Angebotsseite sind Preis-, Verfügbarkeits- und Handelsverschiebungen von Futtermitteln zu erwarten: Ihre Höhe hängt davon ab, wie stark eine solche Kennzeichnung von den Verbrauchern nachgefragt werden wird. Nach Einschätzung der Kontrollbehörden wäre die Ausweitung der Kennzeichnung außerdem mit hohen zusätzlichen Personal- und Sachkosten verbunden. Gentechnisch verändertes Futtermittel in tierischen Erzeugnissen ist nicht oder nur schwer nachzuweisen. Entsprechend groß ist das Betrugspotenzial. Bei einer EU-weiten Kennzeichnung wäre dies zwingend zu berücksichtigen.

Beteiligte externe Thünen-Partner

  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
    (Braunschweig, Deutschland)

Zeitraum

3.2014 - 7.2015

Publikationen zu dem Projekt

  1. 0

    Peter G, Krug O, Bendiek J, Stolz A (2014) Mögliche Auswirkungen einer Ausweitung der Gentechnik-Kennzeichnungspflicht auf Lebensmittel tierischen Ursprungs. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, III, 31 p, Thünen Working Paper 21, DOI:10.3220/WP_21_2014

    https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn053435.pdf

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