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Institut für

HF Holzforschung

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Job offer

wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (w/m/d) Holz-, Material- oder Forstwissenschaften

Beteiligte Institute
HF
Institut für Holzforschung

 

Das Institut für Holzforschung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, in Hamburg-Bergedorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit

eine(n) wissenschaftlichen Mitarbeiter*in (m/w/d)

(Holz-, Material- oder Forstwissenschaften)

zur Übernahme des Arbeitsgebiets „Biologische Dauerhaftigkeit“.

Im Thünen-Institut für Holzforschung werden die Möglichkeiten der stofflichen Nutzung von Holz und anderen Bioressourcen erforscht. Durch unsere Arbeit wird die Entwicklung hin zu einer umweltfreundlichen, nachhaltigen und biobasierten Wirtschaft unterstützt. Die Grundlage dazu ist ein interdisziplinäres Team mit einer starken naturwissenschaftlichen und experimentellen Expertise. Die Forschung reicht von grundlegenden Fragenstellungen bis zu anwendbaren Lösungen. Das Institut berät das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und andere Institutionen zu allen Fragen der stofflichen Holznutzung.

Die ausgeschriebene Stelle soll die wissenschaftliche Leitung des Arbeitsgebietes „Biologische Dauerhaftigkeit“ übernehmen. Dazu gehört die inhaltliche Entwicklung des Arbeitsgebietes insbesondere zu Fragen der Auswirkungen des Klimawandels auf die Veränderung der Schadorganismen (vor allem Pilze) und biotischen Holzschäden. Weitere Themen sind die natürliche Dauerhaftigkeit von klimaangepassten und neu eingeführten Baumarten (lesser known species), der Aufbau eines Holzschadensmonitorings, Holzschutz beim Bauen mit Holz und die Weiterentwicklung der relevanten Untersuchungsmethoden.   

Aufgaben:

  • Wissenschaftliche Entwicklung des Arbeitsgebietes „Biologische Dauerhaftigkeit“
  • Beantragung und Leitung von Forschungsprojekten
  • Beratung des BMEL und anderer Akteure zu den Arbeitsinhalten
  • Führung eines Forschungsteams inkl. Labor- und Technikumsleitung
  • Mitarbeit in Normung und anderen Gremien
  • Veröffentlichung der wissenschaftlichen Erkenntnisse

Fachliche und persönliche Anforderungen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Univ.-Diplom/MSc.) in Holzwissenschaften, Materialwissenschaften, Forstwissenschaften oder vergleichbare Abschlüsse
  • Promotion im relevanten Themenbereich
  • Wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Leitung und/oder Bearbeitung von Drittmittelprojekte im Themengebiet
  • Erfahrungen in der Personalführung und Durchführung von Forschungsprojekten ist von Vorteil
  • Erfahrung bei der Beratung von Fachöffentlichkeit und Politik
  • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Sie arbeiten sehr verantwortungsbewusst und mit großer Eigeninitiative
  • Sie gehen den Dingen gern auf den Grund
  • Sie übernehmen gern Führungsaufgaben
  • Sie arbeiten gern in heterogenen Teams

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit in einem wichtigen und gesellschaftlich relevanten Forschungsumfeld an wissenschaftlichen Aufgaben mit großem Praxisbezug zu arbeiten.

Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sind Träger des Zertifikates audit berufundfamilie. Um die Vereinbarkeit zu unterstützen, bietet das Thünen-Institut im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten u.a. flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice und Telearbeit an. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD); die Zahlung des Entgelts erfolgt je nach persönlicher Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 14 TVöD.

Das Thünen-Institut fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung von Frauen.

Das Thünen-Institut sieht sich der Inklusion verpflichtet. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung sind daher ausdrücklich erwünscht. Diese werden im Auswahlverfahren besonders berücksichtigt. 

Für Rückfragen steht Herr Prof. Dr. Andreas Krause unter der Telefonnummer 040 73962-623 oder E-Mail andreas.krause@thuenen.de zur Verfügung.

Bitte richten Sie Ihre elektronische Bewerbung (als ein pdf-Dokument) mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugnisabschriften und einem Exposé (max. zwei Seiten DIN A4) mit Ideen zur Ausgestaltung der Stelle unter dem Kennwort „2022-322-HF-Dauerhaftigkeit“ bis zum 17.11.2022 an

hf@thuenen.de

Johann Heinrich von Thünen-Institut

Institut für Holzforschung

Leuschnerstrasse 91 c, 21031 Hamburg

Informationen nach Artikel 13 DSGVO zur Erhebung personenbezogener Daten finden Sie unter www.thuenen.de/datenschutzhinweis-bewerbungen.

 

Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Herr Prof. Dr. Krause

Telefon
040 73962-623

andreas.krause@thuenen.de

Studentische Hilfskräfte (w/m)

Das Thünen-Institut für Holzforschung am Standort Hamburg-Bergedorf sucht unter der Voraussetzung vorhandener Finanzmittel  zur Unterstützung aktueller Forschungsvorhaben und Drittmittelprojekte

Studentische Hilfskräfte (w/m) (möglichst Studierende ab dem 3. Fachsemester)

für einen Minijob auf 450 €-Basis.

Wir erwarten gute bis sehr gute Studienleistungen, Fähigkeiten zu selbständigem, zuverlässigem Arbeiten und eine hohe Einsatzbereitschaft.

Sollten Sie nach vorheriger Rücksprache mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Instituts an einer Unterstützung der aktuell im Institut für Holzforschung bearbeiteten Forschungsthemen interessiert sein, dann schicken Sie bitte Ihre Bewerbung

  • unter Bezugnahme auf Ihren Ansprechpartner,
  • unter Angabe Ihres Studienganges, Ihrer fachlichen Schwerpunkte, Ihres bevorzugten Aufgabenbereichs sowie einer Aufzählung bereits abgeschlossener Ausbildungen (z.B. Tischler, Maschinenschein, etc.),
  • zusammen mit einem kurzen Lebenslauf

an das Thünen-Institut  für Holzforschung, Kennwort HF-SH, Leuschnerstrasse 91c, 21031 Hamburg (elektronisch bevorzugt als ein Dokument an hf@thuenen.de).

Die Bezahlung erfolgt auf der Basis Entgeltgruppe 2, Stufe 1 TVöD-Bund.

Das Thünen-Institut gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. 

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