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Ökologischer Betrieb
© BLE, Bonn/Thomas Stephan
Ökologischer Betrieb
Institut für

BW Betriebswirtschaft

Projekt

Puten mit ungekürzten Schnäbeln – Ein praxisbezogenes Projekt mit medialem Wissenstransfer


Federführendes Institut BW Institut für Betriebswirtschaft

Puten im Stall
© Landwirtschaftskammer NRW/Pia Niewind
Puten im Stall

Modell- und Demonstrationsprojekt (MuD) Tierschutz Projekt #Pute@Praxis: Puten mit ungekürzten Schnäbeln – Ein praxisbezogenes Projekt mit medialem Wissenstransfer

Ziel des praxisbezogenen Projektes mit medialem Wissenstransfer ist es, auf Betrieben mit Putenhennenhaltung ein Gesamtpaket an tierwohlfördernden Maßnahmen zu testen, um optimale Haltungsbedingungen zu erzielen. Das Fehlverhalten der Tiere soll dadurch auf ein Minimum reduziert werden, so dass mittelfristig das Kürzen des Oberschnabels überflüssig wird.

Hintergrund und Zielsetzung

Mit der Überarbeitung der Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen von 1999 wurde ein großer Schritt inRichtung Verbesserung der Haltungsbedingungen bei Puten gemacht (Verband Deutscher Putenerzeuger e.V., 2013). Den Kern der überarbeiteten Eckwerte bilden die verpflichtendeEtablierung eines Gesundheitskontrollprogramms sowie die Sachkunde der Halter. Die Problematik von Beschädigungspicken und Kannibalismus wird in der o.g. Vereinbarung ausschließlich in Hinblick auf den bestehenden Forschungs- und Verbesserungsbedarf angesprochen. Die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen im Bereich der Zucht und der Haltung, um das Risiko des Auftretens von Beschädigungspickens und Kannibalismus zu reduzieren, wird als Voraussetzung gesehen, um das gesteckte Ziel, auf das Kürzen der Putenschnäbel zu verzichten, erreichen zu können.

Auch in der „Geflügel-Charta 2015“ des Zentralverbandes der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG, 2015) wird auf den Verzicht des Schnabelkürzens in der Haltung von Legehennen und Mastputen verwiesen. Zur Realisierbarkeit dieses Bemühens wird in der Charta konstatiert, dass dies bei Putenhennen früher möglich sein wird als bei Putenhähnen. Jedoch wird bekräftigt, dass die Forschung sowie Modell- und Demonstrationsvorhaben hierzu vorangetrieben und auf Basis dieser wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisse eine Evaluierung mit Machbarkeitsprüfung vorgelegt werden soll, die zeigen soll, ob auf das Schnabelkürzen bei Putenhennen verzichtet werden kann. Da die Charta noch nicht vollends umgesetzt wurde, möchte das angestrebte Projekt alle bisherigen Erkenntnisse zusammenführen, um diese auf den Praxisbetrieben umzusetzen.

Ziel des Projektes ist es, auf Betrieben mit Putenhennenhaltung ein Gesamtpaket an tierwohlför-dernden Maßnahmen zu testen, um optimale Haltungsbedingungen zu erzielen. Das Fehlverhalten der Tiere soll dadurch auf ein Minimum reduziert werden, so dass mittelfristig das Kürzen des Oberschnabels überflüssig wird. Des Weiteren sollen alle Arbeitsabläufe und deren Anwendung unter Praxisbedingungen, auch bezogen auf die Wirtschaftlichkeit, erhoben werden. Jeder Arbeitsschritt wird detailliert erfasst, sowohl zeitlich als auch technisch.

Vorgehensweise

Es werden sechs Putenbetriebe ausgesucht, die Putenhennen mästen. Auf allen Betrieben werden Optimierungen des Lichtmanagements vorgenommen, Möglichkeiten zur Strukturierung geschaffen, das Gesundheitsmanagement verbessert und die betriebsindividuelle Fütterung angepasst. Auf Haus Düsse wird ein Mastdurchgang unter denselben Bedingungen wie auf den Praxisbetrieben durchgeführt. Die Ergebnisse und die konkreten arbeitstechnischen Abläufe im Betrieb werden durch je einen Mitarbeiter der Universität Bonn und der Landwirtschaftskammer NRW erfasst und beurteilt. Die Praxiserprobung wird vom Johann Heinrich von Thünen Institut ökonomisch bewertet. Im Rahmen des Wissenstransfers wird als erstes ein anschaulicher professioneller Lehr- bzw. Praxisfilm durch einen Dienstleister erstellt. Dieser ist notwendig, da es aus tierseuchenrechtlicher Sicht nicht möglich ist, allen Landwirten deutschlandweit die unterschiedlichen Verfahren direkt im Stall vorzuführen. Der Lehrfilm soll anschließend in einem kurzen Trailer zusammengefasst werden, der für die Verbreitung über unterschiedliche Social-Media-Kanäle (z. B. Facebook, Twitter oder Instagram) und Internetseiten genutzt werden kann, um möglichst vielen Landwirten die Verfahren (inkl. detaillierter Abläufe sowie Vor- und Nachteile) zu erläutern und ihnen eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben. Des Weiteren werden praxisgerechte Leitfäden entwickelt, die zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt werden. Somit werden alle erzielten Erkenntnisse des Projektes sowohl für Landwirte, Verbände und Politik als auch für interessierte Verbraucher offengelegt. Die verschiedenen Instrumente des Wissenstransfers, die das Kernergebnis des Projektes darstellen sollen, werden zu Projektende auf einem öffentlichen Projektworkshop vorgestellt.

Thünen-Ansprechperson

Dr. Petra Thobe

Telefon
+49 531 596 5166
p.thobe@thuenen.de

Beteiligte externe Thünen-Partner

Geldgeber

  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
    (national, öffentlich)

Zeitraum

5.2020 - 12.2023

Weitere Projektdaten

Projektfördernummer: 2817MDT621
Förderprogramm: Innovationsförderung
Projektstatus: abgeschlossen

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