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Ökologischer Betrieb
© BLE, Bonn/Thomas Stephan
Ökologischer Betrieb
Institut für

BW Betriebswirtschaft

Projekt

Bundesweiter Vergleich von Tierwohl-Fördermaßnahmen (Prämien)


Federführendes Institut BW Institut für Betriebswirtschaft

Legehennen in Freilandhaltung
© BLE, Bonn/Dominic Menzler
Legehennen in Freilandhaltung

Tierwohl-Förderprämien der Bundesländer

Aus Sicht der Gesellschaft sind die aktuellen Nutztierhaltungs- und Managementverfahren überwiegend nicht tiergerecht und sollten angepasst werden. Mit tiergerechten Verfahren sind allerdings häufig höhere Investitions- und laufende Kosten verbunden. Diese können einerseits über höhere Produktpreise (Tierwohllabel) und andererseits durch Fördermaßnahmen kompensiert werden. Da nur ein Teil der Konsumenten (~ 30 %) bereit ist, für mehr Tierwohl höhere Produktpreise zu zahlen, ist ein Label nicht geeignet, um Veränderungen auf einem Großteil der Betriebe herbeizuführen.

Die Möglichkeit dazu besteht grundsätzlich durch eine Förderung tiergerechter Haltungsverfahren. Um zu einer substanziellen Veränderung der Haltungsbedingungen beizutragen, müssen die Fördermaßnahmen so ausgestaltet sein, dass sie messbare positive Wirkungen auf das Tierwohl zeigen und die Kosten so kompensieren, dass ein großer Anteil der Landwirte sie in Anspruch nimmt.

Hintergrund und Zielsetzung

Da die aktuell implementierten Tierwohl-Fördermaßnahmen dezentral auf der Ebene der Bundesländer umgesetzt werden, setzen die Länder unterschiedliche Instrumente ein. Sie fördern ergebnisorientiert (Ringelschwanzprämie in Niedersachsen) oder handlungsorientiert (z.B. Weideprämie in NRW), beziehen unterschiedliche Tierarten in die Maßnahmen ein und finanzieren die Förderung entweder als reine Landesmaßnahme oder mit einer Kofinanzierung durch den Bund (im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz - GAK) sowie durch die EU (durch die ELER-Maßnahmen).

Das Projekt "Tierwohl-Förderprämien der Bundesländer" verfolgt das Ziel, die Diskussion um eine geeignete Unterstützung der Landwirtschaft bei der Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mit strukturierten Informationen zu bereichern. Hierfür wird eine Synopse der Inhalte, des Aufbaus, der Finanzierung sowie der Reichweite und Wirkungsweisen der von den Ländern eingesetzten Fördermaßnahmen erarbeitet.

Vorgehensweise

Grundlagen für die Synopse sind:

  • Förderdokumente aus den Bundesländern, des Bundes und der EU
  • Datenabfragen bei den Bundesländern zum Umfang der geplanten sowie der bereits erfolgten Förderung

Die Informationen werden aufbereitet, strukturiert, analysiert und übersichtlich in einem bundesweiten Vergleich von Tierwohl-Fördermaßnahmen dargestellt.

Ergebnisse

In Deutschland bieten derzeit fünf Bundesländer im Rahmen der Förderung über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Tierwohl-Förderprämien an. Von den in der Förderperiode 2014 - 2020 zur Verfügung stehenden ELER-Mitteln sind in Deutschland knapp ein Prozent für die Maßnahme „Tierschutz“ vorgesehen. Außerhalb des ELER werden in Deutschland zwei weitere Tirwohl-Prämienmaßnahmen umgesetzt. Hamburg finanziert eine Tierwohl-Förderprämie zusammen mit dem Bund (über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz -GAK) und Bayern setzt eine Tierwohl-Förderprämie als reine Landesmaßnahme um.

Tierwohl-Förderprämien für Rinder sind die verbreitetste Fördermaßnahme, wobei vor allem die Sommerweidehaltung von Milchkühen gefördert wird. Schweine und Hühner werden deutlich seltener in der Förderung berücksichtigt, das gleiche gilt für Mastrinder. Bis auf zwei in Niedersachsen angebotene ergebnisorientierte Maßnahmen für Mastschweine und Aufzuchtferkel, bei denen die Förderung ausgezahlt wird, wenn ein bestimmter Anteil intakter Schwänze erreicht wird, sind alle Maßnahmen handlungsorientiert.


Die Auswertung der Reichweite innerhalb der Bundesländer zeigt, dass mit einem Großteil der angebotenen Prämien bislang keine substanziellen Anteile der Betriebe und Tiere erreicht werden. Auf Bundesebene ist der Anteil erreichter Tiere bei den Rindern mit ca. fünf Prozent mit Abstand am höchsten. Von den Hühnern und Schweinen werden unter ein Prozent der Tiere erreicht. Aufgrund der geringen Reichweite der Maßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass mit der Förderung bislang keine grundlegenden Veränderungen der Tierhaltung bewirkt wurden. Sie können aber einen Ansatz für die Erprobung tiergerechterer Verfahren bzw. die Honorierung einer tiergerechten Haltung darstellen, weil mit ihnen (zumindest teilweise) eine Kompensation der höheren Kosten tiergerechter Verfahren erfolgen kann.

Forschungsergebnisse zeigen, dass eine effektivere Gestaltung von Tierwohl-Förderprämien durch die Kombination ergebnis- und handlungsorientierter Ansätze möglich wäre. Wenn der Bund die Länder mit der GAK in der Umsetzung einer tiergerechten Haltung anhand von Förderprämien unterstützen möchte, wäre es sinnvoll, die GAK-Vorgaben so auszugestalten, dass nicht nur handlungs- sondern auch ergebnisorientiert gefördert werden kann. Zudem sollte das Förderspektrum so ausgeweitet werden, dass alle relevanten Nutztierarten abgedeckt werden.

Zeitraum

1.2018 - 2.2019

Weitere Projektdaten

Projektstatus: abgeschlossen

Publikationen zum Projekt

  1. 0

    Gröner C, Bergschmidt A (2019) Tierwohl-Förderprämien der Bundesländer : Ausgestaltung, Inanspruchnahme und Reichweite. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 74 p, Thünen Working Paper 125, DOI:10.3220/WP1563866466000

    https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn061137.pdf

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