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Haie unter Artenschutz

UN-Artenschutzkonferenz beschließt Maßnahmen zum Schutz wandernder Haiarten / Auch der in der Nordsee heimische Hundshai gehört dazu

Ein Hundshai unter Wasser mit einem Sender am Rücken
© Thünen-Institut/Christian Howe H2Owe

Während der 13. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) wurden im Februar in Gandhinagar/Indien drei weitere Haiarten unter internationalen Schutz gestellt: der Weißspitzen-Hochseehai (Carcharhinus longimanus), der Glatte Hammerhai (Sphyrna zygaena) und der auch in der Nordsee vorkommende Hundshai (Galeorhinus galeus). Höchste Schutzmaßnahmen soll der vom Aussterben bedrohte Weißspitzen-Hochseehai erfahren; er wurde deshalb in Anhang 1 der Konvention aufgenommen. Die als gefährdet geltenden Arten Glatter Hammerhai und Hundshai stehen jetzt im Anhang 2. Die CMS-Mitgliedstaaten verpflichten sich, die gelisteten Arten durch international koordinierte Managementmaßnahmen und Aktionspläne besser zu schützen.

 

 

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