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Institut für

HF Holzforschung

Projekt

Anatomische Holzartenbestimmung


Federführendes Institut HF Institut für Holzforschung

© Ilja Hendel

Makroskopische und mikroskopische Holzartenbestimmungen von international gehandelten Hölzern/Holzprodukten und Papier für die Umsetzung von EUTR- / HolzSiG- / EUDR- / CITES-Richtlinien (Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte)

Das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Anbau ist seit März 2013 in der EU verboten. Zur Einhaltung der Holzhandelsverordnung und CITES-Richtlinien werden am Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte täglich etliche Hölzer auf ihre Art bestimmt.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Richtlinien und Gesetze zur Einhaltung der neuen Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) und des Washingtoner-Artenschutzabkommens (CITES) erfordern die zweifelsfreie Deklaration international gehandelter Hölzer und Holzprodukte. Die eindeutige Bestimmung der Hölzer ist aber auch notwendig, da infolge globalisierter Märkte zunehmend noch relativ unbekannte Austauschhölzer, sogenannte lesser known species, verarbeitet bzw. eingeführt werden. Oftmals liegen für diese Hölzer noch keine Kennwerte der Eigenschaften vor.

Um die gesetzlichen und handelsrechtlichen Fragestellungen zu überprüfen, werden täglich makroskopische und mikroskopische Holzartenbestimmungen am Thünen-Institut für Holzforschung durchgeführt. Die Arbeiten (Daueraufgabe) sind eingebunden in die Dienstleistungen des Thünen-Kompetenzzentrums Holzherkünfte. Im Holzhandelssicherungsgesetz ist das Kompetenzzentrum als zentrale Anlaufstelle für die Prüfung von Holz und Holzprodukten benannt, die von den Inspekteuren der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingeschickt werden.

Das Spektrum der anatomischen Holzartenbestimmungen umfasst Massivhölzer und Holzwerkstoffe (z.B. Sperrhölzer und Faserplatten) sowie im zunehmenden Maße Fertigprodukte (v.a. Möbel) und Papierprodukte.

Zielgruppe

Behörden, Holzhandel, Verbände und Verbraucher

Vorgehensweise

Als Grundlage für eine zweifelsfreie Holzartenbestimmung (Handelsdeklarationen gemäß EN 13556) unterhält das Thünen-Institut für Holzforschung eine der weltweit größten wissenschaftlichen Holzsammlungen mit ca. 37.500 Mustern und 50.000 mikroskopischen Präparaten. Diese dienen als belegtes Referenzmaterial für die makroskopische und mikroskopische Bestimmung von international gehandelten Hölzern und Holzprodukten.

Für die anatomische Bestimmung der Hölzer/Holzprodukte werden mikroskopische Schnitte (Massivhölzer/Sperrholz) und Mazerate (Faserplatten/Papier) von den zu untersuchenden Mustern hergestellt. Unter dem Lichtmikroskop können die Massivhölzer/Sperrhölzer anhand von ca. 90 anatomischen Strukturmerkmalen verglichen und bestimmt werden. Im Vergleich dazu ist die Anzahl der verwertbaren Strukturmerkmale für die anatomische Bestimmung der in Faserplatten und Papier enthaltenen Hölzer auf ca. 25 Merkmale der einzelnen Gefäßelemente begrenzt.

Für die neuartige Bestimmung von Holzkokle wird am Kompetenzzentrum eine spezielle 3D-Auflichtmikroskopie-Technik eingesetzt. Mit Hilfe der digitalen Scanning-Technik können von den Bruchebenen (Oberflächen) der Holzkohlestücke ebene Aufnahmen erstellt werden, um die charakteristischen anatomischen Strukturmerkmale zu erfassen.

Unsere Forschungsfragen

Anatomische Bestimmung von Hölzern und Holzprodukten im internationalen Warenverkehr. Welche Holzarten werden international gehandelt?

Beobachtung von Marktentwicklungen in Bezug auf die Einfuhr von neuen Holzarten, sogenannten lesser known species.

Vorläufige Ergebnisse

Seit Gründung des Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte im März 2013 wurden bis Dezember 2018 insgesamt 4.560 Prüfaufträge (entspricht ca. 40.000 Einzelproben) zur anatomischen Bestimmung von Hölzern und Holzprodukten erfolgreich bearbeitet.

Die Anfragen mit jährlichen Steigerungsraten von 25 bis 30% kommen in erster Linie von Holzhandelsunternehmen und Discountern (ca. 75% der Aufträge), gefolgt von den behördlichen Prüfaufträgen (ca. 20%). Bei den verbleibenden 5% handelt es sich um Anfragen von Umweltverbänden (NGOs) und Privatpersonen.

Die stark nachgefragten anatomischen Holzartenbestimmungen liefern einen wichtigen Beitrag um Falschdeklarationen in den Handelsdokumenten und Zertifikaten zu erkennen und die Einfuhr illegal eingeschlagener oder geschützter Holzarten gemäß der Europäischen Holzhandelsverordnung und CITES-Richtlinien zu verhindern bzw. zu überwachen.

Links und Downloads

www.thuenen.de/de/infrastruktur/thuenen-kompetenzzentrum-holzherkuenfte/

Beteiligte externe Thünen-Partner

Geldgeber

  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
    (national, öffentlich)

Zeitraum

Daueraufgabe 3.2013 - 3.2033

Weitere Projektdaten

Projektstatus: läuft

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