Daniela Hohenstern
Institut für Waldökosysteme
Alfred-Möller-Straße 1, Haus 41/42
16225 Eberswalde
Telefon: +49 3334 3820 300
Fax: +49 3334 3820 354
wo@thuenen.de
Bodenzustandserhebung
Bundeswaldinventur
Intensives forstliches Monitoring
Treibhausgasberichterstattung
Waldzustandserhebung
Im Zeitraum 2008-2012, der 1. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls, werden Landnutzungsänderungen von und zu Wald und Waldbewirtschaftung auf die deutsche Verpflichtung zu Emissionsreduktion angrechnet. Als Basis dienen die hierfür erstellten Treibhausgasinventare.
Deutschland hat sich in der ersten Verpflichtungsperiode (2008-2012) des Kyoto-Protokolls verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen um 21% gegenüber 1990 zu reduzieren. Gemäß Art. 3.3 des Kyoto Protokolls müssen Veränderungen im Kohlenstoffvorat durch Aufforstungen und Entwaldungen zwingend ausgewiesen werden. Darüber hinaus hat sich Deutschland nach Artikel 3.4 verpflichtet, die CO2 speichernde Wirkung der Waldbewirtschaftung von 2008-2012 auf Flächen anzurechnen, welche seit 1990 bewirtschaftet wurden. Deutschland muss jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt.
Im Rahmen der Treibhausgasberichterstattung erstellen wir die Inventare für die Wälder Deutschlands. In diesen werden die Kohlenstoffvorräte und ihre zeitliche Änderung in den fünf Kohlenstoffpools (ober- und unterirdische Biomasse, Totholz, Streu und Boden) ermittelt und die Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) dargestellt.
Die Berichterstattung folgt international verbindlichen Vorschriften und Regelwerken, die fortlaufend überarbeitet und weiterentwickelt werden. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist deshalb die fortlaufende Verbesserung unserer Methoden um damit eine präzise, detaillierte und methodisch korrekte Erfassung und Berechnung der Emissionen und Senkenwirkungen sicherzustellen.
Für die erste Verpflichtungsperiode der Kyotoberichterstattung wurde die Kohlenstoffbindung bzw. CO2-Emission für Aufforstung und Entwaldung (Art. 3.3) und Waldbewirtschaftung (Art. 3.4) ermittelt. Für Aufforstung wurde eine Einbindung von -28.411 Gg CO2 eq, für die Entwaldung eine Emission von 11.416 Gg CO2 eq und für die Waldbewirtschaftung eine Einbindung von -233.292 Gg CO2 eq berechnet. Allerdings konnte durch eine festgelegte Obergrenze für die Waldbewirtschaftung nur -22.733 Gg CO2 eq angerechnet werden.
1.2007 - 9.2014
Projekttyp:
Projektstatus:
abgeschlossen
Eintrag 1 - 5 von 8
Eintrag 1 - 5 von 8