Kerstin Martens
Institut für Betriebswirtschaft
Bundesallee 63
38116 Braunschweig
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Nach der Reform ist vor der Reform - das weiß jeder, der sich mit der Agrarpolitik in Deutschland und der EU beschäftigt. Auch wenn mancher über diese stetigen Veränderungen stöhnt, so ist der Reformeifer doch auch Ausdruck des außerordentlich dynamischen Wandels von Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Anforderungen, mit denen die Landwirtschaft konfrontiert ist.
Wir erarbeiten wissenschaftliche Grundlagen dafür, dass politische Maßnahmen von vornherein effizienter gestaltet werden können. Zum einen evaluieren wir die bestehende Gesetzeslage, wie zum Beispiel das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Zum anderen analysieren wir Optionen für die künftige Politikgestaltung.
Im Institut für Betriebswirtschaft konzentrieren wir uns darauf zu untersuchen, wie Politik auf landwirtschaftliche Betriebe wirkt und wie sich diese anpassen können. Unsere Aktivitäten sind eng verzahnt mit den Forschungsbereichen der beiden anderen agrarökonomischen Institute und den institutsübergreifenden Arbeitsgruppen "Modellverbund" und "Evaluation".
Wir nutzen eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen und Methoden. Dabei können wir zum einen auf umfangreiche existierende Datenbestände zurückgreifen - zum Beispiel auf das deutsche Testbetriebsnetz, in dem jährlich die Buchführungsabschlüsse von mehr als 10.000 landwirtschaftlichen Betrieben erfasst werden. Zum anderen erheben wir - etwa im agri benchmark-Netzwerk - Daten selber oder in Kooperation mit Partnern, um spezifische Fragestellungen zu untersuchen. Für die Analyse verwenden wir betriebswirtschaftliche Kalkulationsansätze, statistische Methoden und betriebliche Optimierungs- und Simulationsmodelle.
In den vergangenen Jahren haben wir eine Vielzahl von Politikvorschlägen und konkreten Gesetzesänderungen untersucht. Im Vordergrund stehen Reformen der EU–Agrarpolitik wie die Entkopplung der Direktzahlungen und deren nationale Ausgestaltung in den Mitgliedstaaten der EU, die Ausgestaltung und Abschaffung der Milchquotenregelung oder Politiken zur Förderung der Bioenergie.
So konnten wir schon früh im politischen Diskussionsprozess aufzeigen, dass die Kommissionsvorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in der Periode 2014 bis 2020 nur sehr begrenzt geeignet sind, die Herausforderungen im Politikfeld Landwirtschaft und ländliche Räume zu bewältigen. Den geringen Einkommens- und Lenkungswirkungen der Reformvorschläge stehen die zusätzlichen Bürokratiekosten sowohl für die Verwaltung als auch für die Landwirtschaft gegenüber. Auch zeigen die Analysen, dass die nationalen Regelungen zur Umverteilung der Direktzahlungen zwischen Betrieben unterschiedlicher Größe kaum dazu beitragen, die Direktzahlungen gerechter zu verteilen und insbesondere politische Ziele im Hinblick auf die Einkommensverteilung nicht erreichen.
Eine flächendeckende Auswertung der betrieblichen Anbau- und Strukturdaten macht deutlich, dass das sogenannte „Greening“ der Direktzahlungen, welches auf eine Verbesserung der Umweltwirkungen der Landwirtschaft abzielt, nur geringe Effekte haben wird. Die Auflagen zur Anbaudiversifizierung dürften nur auf ca. 125.000 Hektar zu einer Reduzierung von Monokulturen führen. Zusätzliche ökologische Vorrangflächen werden nur in geringem Umfang entstehen, da selbst bei kleinräumiger Betrachtung die vorhandenen Flächen an Landschaftselementen, Brachen und anrechenbaren Kulturen ausreichen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Daueraufgabe 1.2001
Projekttyp:
Projektstatus:
läuft
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