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Die Erhebung von ökonomischen Daten der nationalen Fischereiflotte ist eine Verpflichtung für jeden EU-Mitgliedstaat im Rahmen des Fischerei-Datenerhebungsprogramms (Data Collection Framework, DCF).
Aufgrund der Ratsverordnung 199/2008 sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine Reihe von Daten zur nationalen Fischereiflotte zu erheben. Diese Daten erfassen wir als jährliches Monitoring. Sie dienen der Analyse der wirtschaftlichen Situation in den einzelnen Fischereien. Sie sind ferner eine unabdingbare Grundlage, um Entwicklungen zu erkennen und um die Folgen politischer Maßnahmen abschätzen zu können.
EU Kommission, Forschungseinrichtungen, Fischereiindustrie, Politikberatung
Die Kostendaten der Fischereiunternehmen erheben wir zum einen mittels Fragebögen direkt, zum anderen nutzen wir Daten, die über das Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereitgestellt werden. Die Fahrzeugkartei, die Logbucheinträge und die Anlandestatistik, die alle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geführt werden, sind eine weitere Datengrundlage. Aus der Gesamtheit dieser Daten ermitteln wir die Zahlen, wie sie von der erwähnten EU-Gesetzgebung vorgeschrieben sind.
1.2009 - 12.2027
Projekttyp:
Projektstatus:
läuft
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