Gentechnik ist hierzulande ein viel diskutiertes Thema. Aber wissen Sie eigentlich, wo sie überall eingesetzt wird? Testen Sie Ihr Wissen mit unserem Quiz.
Antwort 3:
Die weiße Gentechnik findet in technischen Prozessen in der Lebensmittelherstellung Anwendung. So werden beispielsweise Enzyme mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt (z.B. für Backwaren, Fruchtsäfte, Waschmittel). Gentechnische Anwendungen in der Medizin zählen zu der roten Gentechnik. Anwendungen in der Landwirtschaft nennt man grüne Gentechnik.
Antwort 2:
Gentechnisch veränderte (gv) Lebens- und Futtermittel müssen zugelassen und gekennzeichnet werden, wenn sie in den Verkehr gebracht werden sollen. Lebens- oder Futtermittel, die weder gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten noch „aus GVO“ sind, sondern lediglich „mit“ bzw. „mit Hilfe von“ GVO hergestellt wurden, unterliegen dagegen weder der gentechnikrechtlichen Zulassungs- noch der Kennzeichnungspflicht. Hierzu zählen auch Produkte von Tieren wie zum Beispiel Quark oder Käse, aber auch Fleisch und Eier, die mit gv-Futtermitteln gefüttert wurden sowie mithilfe von gv-Mikroorganismen synthetisierte Enzyme, Vitamine und Aromen.
Antwort 1:
Ausnahmen von der GVO-Kennzeichnungspflicht bei Lebens- und Futtermitteln sind zulässig, sofern zufällige oder technisch unvermeidbare GVO-Spuren eine Höhe von bis zu 0,9 % nicht überschreiten. Das gilt sowohl für konventionell als auch für ökologisch erzeugte Produkte. Das „Ohne Gentechnik“-Siegel ist strenger: Es toleriert gentechnische Spuren bis zu einer Höhe von 0,1 %.
Antwort 2:
In der deutschen Lebensmittelwirtschaft spielt der direkte Einfluss von Gentechnologie auf die Produktion derzeit eine untergeordnete Rolle. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lassen sich hierzulande nur vereinzelt Lebensmittel finden, die GVO-Bestandteile enthalten und somit als „genetisch verändert“ gekennzeichnet sind. Dazu zählen vor allem Importware wie Süßwaren aus den USA oder Sojaprodukte aus Asien. Diese Zutaten müssten nach aktueller Rechtslage gekennzeichnet werden. Bezieht man indirekte GVO-Einflüsse in Form pflanzlicher Futtermittel für Nutztiere oder der weißen Gentechnik ein, ergibt sich ein anderes Bild: Schätzungen über den Anteil der deutschen Lebensmittel, die in irgendeiner Form mit Gentechnik in Berührung gekommen sind, variieren zwischen 60 und 85 Prozent. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang vor allem die Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln im deutschen und europäischen Nutztiersektor. Zudem ist davon auszugehen, dass rund 50 % der Enzyme, die für die Herstellung von Produkten des täglichen Bedarfs notwendig sind, mit Hilfe von gv-Mikroorganismen hergestellt werden.
Antwort 2:
Ziel der amtlichen Kontrolle ist die Wahrung von Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Die Risikobewertung wird hauptsächlich auf Grundlage wissenschaftlicher Methoden, unabhängig von wirtschaftlichen, politischen oder gesellschaftlichen Interessen vorgenommen. Da von den zugelassenen GVO-Lebensmitteln nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gesundheitsgefahr ausgeht, ist der Anteil der GVO-Kontrollen eher gering. Die Anzahl aller Lebensmittelkontrollen in Deutschland belief sich 2012 auf 386.000, die der Gentechnik- Kontrollen auf 5400. Bundesweit lag der Anteil der Gentechnik-Kontrollen an den Gesamtkontrollen im Jahr 2012 bei 1,4 %.
Antwort 3:
In Deutschland existieren nach dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz nationale Rechtsgrundlagen, die eine freiwillige Auslobung von gentechnisch unveränderten Lebensmitteln mit dem Begriff „Ohne Gentechnik“ ermöglichen (freiwillige Negativkennzeichnung). In Deutschland sind per Gesetz die Wortwahl der Kennzeichnung und die zugrundeliegenden Kriterien geregelt. Daneben gibt es ein bundeseinheitliches Siegel, das durch den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik vergeben wird. Allerdings ist die Verwendung freiwillig, und es existieren zurzeit etwa 15 verschiedene Siegel, die alle dieselben Anforderungen erfüllen müssen.
Antwort 2:
Die Verwendung des „Ohne Gentechnik“ Siegel ist per Gesetz an unterschiedliche Bedingungen geknüpft und heißt nicht zwingend, dass kein gentechnisch verändertes Futtermittel verfüttert wurde. Es existieren für bestimmte Tierarten unterschiedliche Fristen, innerhalb der eine Verfütterung von als gentechnisch verändert gekennzeichneten Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffen (z. B. Lecithin) unzulässig ist. Bei Pferden und Rindern für die Fleischerzeugung beträgt dieser Zeitraum zwölf Monate, bei kleinen Wiederkäuern (z. B. Ziegen und Schafe) sechs Monate, bei Schweinen vier Monate und bei Geflügel zehn Wochen vor der Schlachtung. Bei Milch produzierenden Tieren sind die Fütterungsfristen drei Monate und bei Geflügel für die Eierproduktion sechs Wochen vor Gewinnung des Lebensmittels einzuhalten. Für andere Tiere wie beispielsweise Fische gelten keine Fristen.
Antwort 3:
Der erwerbsmäßige Anbau von gv-Pflanzen in der EU ist aufgrund der strengen Regulierungen bisher nur von minimaler Bedeutung. In der EU dürfen derzeit weder Soja noch Raps gentechnisch verändert angebaut werden. Für den Anbau zugelassen ist aktuell lediglich der gentechnisch veränderte Mais MON810 von Monsanto (seit 1988), in Kürze dürfte auch der gv-Mais TC1507 (Pioneer) zugelassen werden. 2013 wurde MON810 in fünf EU-Ländern kommerziell angebaut. Sein Anteil an der gesamten Mais-Anbaufläche der EU: ca. 1,5 Prozent, ein Großteil wurde in Spanien bewirtschaftet. Der Anbau von MON810 ist in neun EU-Ländern ─ darunter auch Deutschland ─ verboten.
Antwort 1:
Deutschland und die restlichen EU-Mitgliedstaaten importieren jährlich rund 35 Mio. Tonnen Sojabohnen und Sojabohnenextraktionsschrot aus Nord- und Südamerika. In den USA und in Argentinien werden fast ausschließlich gentechnisch veränderte Sojabohnen angebaut (93 bzw. 100 Prozent). Die Futtermittelwirtschaft schätzt daher, dass der Anteil von gv-Soja im Futtermittel in Deutschland bei über 80 Prozent liegt. Es ist davon auszugehen, dass der Großteil der Nutztiere Futter erhält, das mit Gentechnik in Berührung gekommen ist.