Charta der Vielfalt

Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative zur Förderung von personeller Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Sie wurde im Dezember 2006 ins Leben gerufen und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, unterstützt.
Das Thünen-Institut gehört seit 2009 zu den Unterzeichner*innen der Charta der Vielfalt.
Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld erschaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiter*innen sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.
Das Thünen-Institut bekennt sich zu diesen Zielen und hat sie in der täglichen Arbeit sowie bei allen Maßnahmen immer mit im Blick.