
Verankert ist dies im Bundes-Bodenschutzgesetz (§ 17) mit den Grundsätzen zur „guten fachlichen Praxis“, die darauf abzielen, schädliche Bodenveränderungen weitestgehend zu vermeiden. Dabei geht es nicht nur darum, Bodenverdichtungen, Bodenerosion und Gewässerbelastungen zu vermeiden, sondern auch Bodenstruktur, biologische Aktivität und den Humusgehalt zu fördern – die standortangepasste Bodenbearbeitung nimmt hier eine zentrale Rolle ein. Dabei sind mehrere Problembereiche zu berücksichtigen:
Weitere Infos zum Thema bieten die folgenden Broschüren von aid infodienst:
Gute fachliche Praxis – Bodenbewirtschaftung und Bodenschutz (120 Seiten)
Gute fachliche Praxis – Bodenfruchtbarkeit (144 Seiten)