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Institut für

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BioBitte – mehr Bio-Verpflegung in den Kantinen des Bundes

Eine Studie hat mithilfe einer Befragung den Bio-Anteil in Kantinen im Geschäftsbereich des BMEL ermittelt.

Cuisine Cafeteria Buffet mit Lebensmitteln. Selbstbedienung Lebensmittel Display Vitrine.
© paulzhuk - stock.adobe.com

Das BMEL hat sich mit der Initiative „BioBitte“ das Ziel gesetzt, den Anteil von Bio-Lebensmitteln in der öffentlichen Außer-Haus-Verpflegung auf 20 Prozent und mehr zu steigern. Um selbst ein gutes Beispiel zu geben, hat das Bundeskabinett im August 2021 beschlossen, in den Kantinen des Bundes unter anderem den Anteil von Bio-Lebensmitteln bis 2025 auf 20 Prozent zu erhöhen und Fleisch möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung zu beziehen.

Das Thünen-Institut ist bereits vorher der Frage nachgegangen, welche Bedeutung Bioprodukte gegenwärtig in der Gemeinschaftsverpflegung im Geschäftsbereich des BMEL haben (Kantinen an insgesamt 15 Standorten mit 13 Betreiber*innen). Dazu wurden die Betreiber*innen im Herbst 2020 mithilfe eines strukturierten Fragebogens telefonisch zum Bio-Anteil in ihrer Verpflegungseinrichtung befragt. An der Befragung nahmen neun der 13 Betreiber*innen teil.

Es zeigte sich, dass Bioprodukte bisher sehr unterschiedlich eingesetzt werden. Vier der neun an der Befragung teilnehmenden Kantinen setzen täglich Bioprodukte beim Kochen ein. Drei davon sind bio-zertifiziert und haben rechtlich die Möglichkeit, die eingesetzten Bioprodukte auch entsprechend auszuloben. Eine weitere Küche greift mehrmals in der Woche, zwei weitere gelegentlich auf Bioprodukte zurück. Am häufigsten werden Gemüse, Kartoffeln und Obst; teilweise auch Reis und Nudeln verwendet; Fleisch hingegen wird kaum in Bio-Qualität eingesetzt.

Die Befragung hat gezeigt, dass in den Kantinenküchen im Geschäftsbereich des BMEL bereits heute ein nennenswerter Anteil der verwendeten Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammt. Genaue Prozentangaben sind wegen fehlender Erfassungssysteme derzeit nicht möglich.

Um den Bio-Anteil weiter zu erhöhen, wäre es sinnvoll, (a) bei einer Neuverpachtung bzw. einer Verlängerung des Pachtvertrages konkrete Angaben zur Verwendung ökologischer Erzeugnisse im Vergabeverfahren bzw. im Pachtvertrag zu machen, (b) die Vermittlung von Informationen über Best-Practice-Beispiele auszubauen und (c) die Entscheidungsträger*innen und Mitarbeiter*innen in den Vergabestellen sowie die Leiter*innen der Kantinen für das Thema weiter zu sensibilisieren.

Nähere Informationen gibt der 6-seitige ZöL-Bericht von Anika Bosse und Jürn Sanders (Thünen-Institut für Betriebswirtschaft) vom Februar 2021.

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