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Die Messung von Tagesgängen der Kohlenstoffdioxid-Flüsse mit manuellen Hauben startet vor Sonnenaufgang (Großes Moor bei Gifhorn, 04:45 Uhr).
© Thünen-Institut/AK
Die Messung von Tagesgängen der Kohlenstoffdioxid-Flüsse mit manuellen Hauben startet vor Sonnenaufgang (Großes Moor bei Gifhorn, 04:45 Uhr).
Institut für

AK Agrarklimaschutz

Projekt

Richtlinien und Politikoptionen für die Umsetzung von LULUCF


Federführendes Institut AK Institut für Agrarklimaschutz

Richtlinien und Politikoptionen für die Umsetzung von LULUCF

Welche Klimafolgen es hat, wenn Land genutzt oder die Nutzungsform geändert wird und welche Klimafolgen mit der Forstwirtschaft einhergehen (LULUCF), ist bisher nur unvollständig Teil der Klimaschutzziele. Für diese Bereiche lassen sich also derzeit auch keine Verpflichtungen beziffern, ihre Emissionen an Treibhausgasen zu vermindern. Die Entscheidung 529/2013/EU will die Berichterstattung im LULUCF-Sektor in Europa harmonisieren und verbessern.

Hintergrund und Zielsetzung

Entscheidung Nr. 529/2013/EU verlangt letztlich nach der Wissensbasis dafür, dass der LULUCF-Sektor offiziell in zukünftige Ziele der EU zur Emissionsreduktion einbezogen werden kann. Unter dieser Entscheidung sind die Mitgliedstaaten auch verpflichtet, Informationen über ihre Minderungs-Aktionen in kohärenter und vergleichbarer Weise zu übermitteln. Es muss vergleichbar und kohärent über verstärkte Kohlenstoffsenken berichtet werden, ebenso, wenn Emissionen von Treibhausgasen aus Aktivitäten in der Forst-und Landwirtschaft reduziert werden.

Die wichtigsten Berichts- und Bilanzierungs-Anforderungen gemäß Artikel 3 (1), 3 (2) und 3 (3) der Entscheidung Nr. 529/2013/EU sind:

  • Verpflichtende Berichterstattung und Bilanzierung von Treibhausgasemissionen / Senken aus Aufforstung, Entwaldung und Wiederbewaldung (AD / R) und Forstwirtschaft (FM), die für die Verpflichtungsperiode 2013-2020  entsprechend Artikel 3 (1) gilt;
  • Einen Fahrplan für die Verbesserung der Berichterstattungs- und Bilanzierungssysteme für Treibhausgasemissionen / Senken aus Ackerbewirtschaftung (CM) und Grünlandbewirtschaftung (GM), die ab 1. Januar 2021 (Artikel 3 (2)) verpflichtend werden wird;
  • Option für die freiwillige Bilanzierung von Wiederbegrünung (RV) und der Trockenlegung und Wiedervernässung von Feuchtgebieten (WDR) (Artikel 3 (3)).

Das Projekt zielt auf Wissenslücken, indem es sich auf CM, GM, RV-und WDR-Optionen konzentriert. Da die Berichterstattung zur Forstwirtschaft im Rahmen des Kyoto-Protokolls verbindlich geworden ist, haben die Mitgliedstaaten bisher ihre Bemühungen für Verbesserungen auf die Forstwirtschaft konzentriert.

Das Projekt wurde als eine Ausschreibung von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Klimapolitik (GD CLIMA) an ein Konsortium von Experten aus europäischen Institutionen gewährt.
Das Hauptziel ist es, die aktuelle LULUCF Berichterstattung der EU-Mitgliedstaaten zu analysieren und die Mitgliedstaaten bei der Harmonisierung und Verbesserung der Berichterstattung vor dem Hintergrund der Umsetzung der Entscheidung 529/2013/EU zu unterstützen. Im engen Dialog mit Experten der Mitgliedstaaten wird das Projekt Leitlinien produzieren, wie man kritische Probleme überwinden kann, Best-Practice-Beispielen zeigen und - wenn möglich -Kosten für mögliche Verbesserungen beurteilen.

Von Bedeutung für diese Ausschreibung ist, dass eine Reihe von Maßnahmen (technische, organisatorische und zu Arbeitsabläufen), die Treibhausgasemissionen nicht direkt reduzieren können entscheidend für den Erfolg von Klimaschutzbemühungen in der Praxis sind. Diese Optionen können sein:

  • Aufbau und die Modernisierung der bestehenden Elemente des Berichts-und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage z. B. höher aufgelöster Daten für die Darstellung von Land, landesspezifische Emissionsfaktoren und genauere Methoden, die die Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen reflektieren;
  • Verbesserung der relevanten Informationssysteme und Prozesse, der institutionellen Kapazität und Ausbildung.

Zielgruppe

Experten zur Klimapolitik und Emissionsberichterstattung

Vorgehensweise

Wir erstellen Richtlinien-Dokumente auf der Basis detaillierter Fragebögen zur aktuellen LULUCF Berichterstattung und geplanten Verbesserungen der Mitgliedsstaaten. Die Fragebögen werden von Projektexperten mit Unterstützung durch die Experten der Mitgliedsstaaten ausgefüllt. Vorläufige Ergebnisse diskutieren wir mit der Zielgruppe in einem Workshop.

Unsere Forschungsfragen

1. Mit welchen Methoden, Daten und institutionellen Vereinbarungen werden derzeit LULUCF-Bereiche berichtet, die für CM, GM, RV und WDR genutzt oder ausgebaut werden können?

2. Wie bereiten sich die Mitgliedsstaaten auf die Umsetzung der Entscheidung 529/2013/EU vor?

3. Welche Mitgliedsstaaten haben Potenzial für RV und WDR, so dass eine Bilanzierung interessant sein könnte?

4. Wie könnten formale und inhaltliche Leitllinien für die Fortschrittsberichte zu emissionsmindernden Maßnahmen aussehen?

Beteiligte externe Thünen-Partner

Geldgeber

  • Europäische Union (EU)
    (international, öffentlich)

Zeitraum

4.2014 - 1.2015

Weitere Projektdaten

Projektfördernummer: DG CLIMA 340251/2014/677844/SER/CLIMA.A2
Projektstatus: abgeschlossen

Publikationen

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